Wien - Die SIM-Karte eines Wertkartenhandys und Überwachungsfotos aus einem Handyshop haben wesentlich zur Ausforschung des mutmaßlichen Saliera-Diebes beigetragen. Für die Polizei eine glückliche Fügung, aber wie sieht es allgemein mit der Privatsphäre des einzelnen Kunden bei der Überwachung in Geschäften aus? Hans Zeger von Arge Daten kritisiert in diesen Zusammenhang das Sicherheitspolizeigesetz und spricht von "einem Faustschlag ins Gesicht der Rechtsstaatlichkeit im Bereich der privaten Videoüberwachung".

Der verdächtige Robert M. hatte im A1-Shop auf der Wiener Mariahilfer Straße eine SIM-Karte für ein b-free-Handy gekauft. Das kann man völlig anonym tun. Mit diesem Handy telefonierte er bei der gescheiterten Geldübergabe im November 2005 mit der Polizei. Die Ermittler fanden Tage später heraus, wo die Karte gekauft worden war. In dem Geschäft war nach Diebstählen eine Überwachungskamera installiert worden. Auf den noch nicht gelöschten Aufzeichnungsbändern fand sich, so die Ermittler, eindeutig zuordenbar der Käufer der Karte. Dessen Identität war da noch nicht bekannt - zur Ausforschung führte erst die Veröffentlichung der Bilder in den Medien.

Arge Daten: Polizei dürfe private Videoaufzeichnungen ohne Gerichtsbeschluss verwenden

Unabhängig von der glücklichen Rückkehr der Saliera ins Kunsthistorische Museum hält die private Videoüberwachung nach Ansicht der Arge Daten rechtsstaatlichen Kriterien nicht stand: "Es besteht in Österreich die Situation, dass Videoüberwachung von Privaten überhaupt nicht geregelt ist", sagte Zeger im APA-Gespräch. "Jeder Geschäftsbetreiber darf aufzeichnen und aufheben, so lange er will. Er könnte sogar die Straße vor seinem Geschäft filmen, und es ist auch keine Ankündigung nötig." Die Polizei wiederum dürfe diese Daten auch ohne Gerichtsbeschluss verwenden.

Dass andernfalls die Polizeiarbeit behindert würde, lässt der Datenschützer nicht gelten. "Der Fall Saliera wäre auch rechtlich abgedeckt, wenn es die geforderte Regelung geben würde", ist Zeger überzeugt. "Offensichtlich bestand ein konkreter Tatverdacht. Es ist der Polizei zuzumuten, dass sie in solchen Fällen den U-Richter befasst."

Bei jedem Handyanruf wird Rufnummer, sondern auch Gerätenummer mitgeschickt

Zur Ausforschung über die Handygespräche erläuterte Zeger: "Vielen Leuten ist nicht bewusst, dass bei jedem Handykontakt nicht nur die Rufnummer, die unterdrückt werden kann, sondern auch eine Gerätenummer geschickt wird. Diese Daten werden von einem Betreiber zum anderen weitergegeben, dürfen aber nur für die Dauer der Diensterbringung und für Abrechnungszwecke gespeichert werden." Rechtlich alles in Ordnung wäre zum Beispiel, wenn die Polizei im Fall Saliera eine Überwachungsermächtigung für das von den Kriminalisten selbst verwendete Handy gehabt hat.

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Innenministerium kontert: Klärung wäre ohne Videoband kaum möglich gewesen

"Die Klärung des Falles wäre ohne dieses Videoband (das den Verdächtigen zeigt, Anm.) nicht oder kaum möglich gewesen", sagte Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (V), zur Kritik der Arge Daten. "Auch die Sicherheit ist ein Grundrecht. Wir sind immer um Augenmaß beim Spagat zwischen Eingriffen in die persönlichen Rechte und polizeilichen Ermittlungen bemüht."

Die private Videoüberwachung in Österreich hält nach Ansicht der Arge Daten rechtsstaatlichen Kriterien nicht stand. Das sei "keine Frage des Sicherheitspolizeigesetzes", betonte Rauch. (APA)