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EU-Vorgabe ist, dass bis 2010 eine Betreuungsquote von 33 Prozent erreicht werden soll.
Foto: AP/MICHAEL PROBST
Wien - Bestätigt in ihrer Forderung nach einem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen sehen sich die ÖGB-Frauen durch die EU-Kommission. "Die Kommission hat bei der heute veröffentlichten Bewertung des österreichischen Reformprogramms ausdrücklich den Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen kritisiert. Wir fordern seit langem ein qualitätsvolles, leistbares und flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen", ließ ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin Renate Csörgits am Mittwoch in einer Aussendung verlauten.

EU-Vorgabe und Realität

Derzeit gäbe es lediglich für elf Prozent der unter Dreijährigen ein Kinderbetreuungsangebot. EU-Vorgabe ist, dass bis 2010 eine Betreuungsquote von 33 Prozent erreicht werden soll. "Macht Österreich beim Ausbau des Betreuungsangebots so schleppend weiter wie bisher, ist das EU-Ziel erst in 30 Jahren erreicht. Bund, Länder und die Gemeinden müssen raschest umdenken und Geld für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze bereit stellen", sagte Csörgits. Nicht ausreichend sei auch das bestehende Betreuungsangebot für Kinder im Kindergarten- und Schulalter. "Insgesamt geht es um 90.000 Betreuungsplätze, die teils zu schaffen, teils zu adaptieren sind", so Csörgits weiter.

Den ÖGB-Frauen geht es vor allem darum, mit dem Ausbau der Betreuungseinrichtungen, den Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt - und hier vor allem zu qualitativen Arbeitsplätzen - zu erleichtern. Derzeit müssten Frauen mit Kindern allzu oft auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückgreifen. Aktuelle Zahlen der Statistik Austria würden belegen, dass in Österreich bereits mehr als eine Million Menschen atypisch beschäftigt sind; 72 Prozent davon seien weiblich.

Forderungen der ÖGB-Frauen im Detail

O Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen O Reform des Kindergeldes O Verbesserung der Bildungskarenz für Wiedereinsteigerinnen O Zuschlag bei Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte O Verpflichtender Einbezug der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung O Aufnahme von freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen in den vollen Schutz des Arbeits- und Sozialrechts O 1.100 Euro Mindestlohn in allen Kollektivverträgen (red)