Der Veroneser hat über seinen Anwalt dem U-Ausschuss einige Termine angeboten, laut Ausschussobmann Peter Kaiser wurde beschlossen, Zanella für den 14. Juni vorzuladen. Die für kommenden Dienstag geplant gewesene Sitzung des U-Ausschusses wurde daher abgesagt. "Die Zeugen waren wegen Zanellas Nicht-Erscheinen geladen worden", sagte Kaiser. Ob man Sapetschnig und den ehemaligen freiheitlichen LHStv. Karl Pfeifenberger später noch einmal einvernehmen werde, sei noch offen.
"Quasi-Geschäftsführer"
Da für die U-Ausschuss-Sitzung am Dienstag neben Zanella auch dessen Assistentin wegen eines Todesfalles abgesagt hatte, war Bilgram der einzige Zeuge. Er bestätigte mehrmals, dass Zanella neben der künstlerischen Leitung auch als "Quasi-Geschäftsführer" agiert habe. Es gebe von ihm unterschriebene Beschaffungen, Verträge und Ähnliches mehr in den Unterlagen der Gesellschaft. Diese wurden vom U-Ausschuss angefordert. Bisher hatte es in zahlreichen Aussagen immer wieder geheißen, Zanella habe keinerlei Einfluss auf den kaufmännischen Part gehabt.
Kaiser zitierte aus dem Gerichtsprotokoll der Einvernahme Sapetschnigs. Dieser hatte demnach erklärt, dass ursprünglich überhaupt vorgesehen gewesen sei, Zanella als zweiten Geschäftsführer zu installieren. Man sei jedoch davon abgekommen, da dieser Posten ausgeschrieben hätte werden müssen.
Weitere Unklarheit
Ein weiterer Schwerpunkt der Befragung war erneut jene Vereinbarung, mit welcher der Intendantenvertrag Zanellas im Jänner vergangenen Jahres aufgelöst worden war. Bilgram unterstrich noch einmal, dass die Gesellschaft die vereinbarte Abschlagszahlung von 150.000 Euro nicht bezahlt habe. Dies deckt sich mit den Aussagen im gerichtlichen Einvernahmeprotokoll Sapetschnigs. Dieser hatte dort erklärt, man habe ihm versichert, die Zahlung erfolge "von dritter Seite". Ob das Geld tatsächlich geflossen ist, wussten beide Geschäftsführer nicht.
Wie Grünen-Landessprecher LAbg. Rolf Holub bei einer Sitzung des Landtags-U-Ausschusses zur Seebühne am Dienstag erklärte, hätte Zanella den Konsulentenvertrag gar nicht abschließen dürfen. "Laut Aufsichtsrat der Staatsoper durfte Zanella außer für die Zeit seines Urlaubs keine anderen Verträge eingehen", so Holub. Für ihn heißt das nichts anderes, als dass Landeshauptmann Jörg Haider "um teures Geld einen Intendanten engagiert hat, der nur in seiner Urlaubszeit arbeiten durfte". Das bezahlte Konsulentenhonorar von 90.000 Euro plus Spesen und Nebenkosten sei daher "eindeutig viel zu hoch", selbst wenn Zanella acht Wochen im Jahr frei gehabt hätte, sagte der Abgeordnete.
Staatsoperndirektor Ioan Holender erklärte auf Anfrage der APA, dass die Tätigkeit Zanellas in Kärnten als Nebenbeschäftigung meldepflichtig gewesen sei. "Meines Wissens hat er das der Bundestheaterholding gegenüber auch gemacht." Mehr könne er dazu nicht sagen.
Was bleibt: ein Minus
Der hohe Aufwand und die schlechten Erträge der Spielsaison 2004 am Wörthersee haben bei der Betreibergesellschaft trotz der 1,6 Millionen Euro Subvention des Bundes, die zur Gänze für diese Saison verbraucht worden sind, tiefe Spuren in der Kassa hinterlassen. So bezifferte Geschäftsführer Werner Bilgram vor dem U-Ausschuss den aktuellen Kontostand der Gesellschaft mit minus 450.000 Euro. Die Gesellschaft muss jedoch bis mindestens 2008 aktiv bleiben, da die ursprünglich für fünf Jahre gewährte Bundessubvention ansonsten zurückgezahlt werden müsste.