Bild nicht mehr verfügbar.

Die Software soll kopierte Textstellen aufdecken.

Foto: ap/Sakuma
Wien - Die Universität Wien überprüft ab dem kommenden Wintersemester sämtliche Dissertationen, Diplom- und Magisterarbeiten elektronisch auf Plagiatsfälle. Spekulationen, bei wie vielen Prozent der Arbeiten es sich um Plagiate handeln könnte, will man an der größten Uni des Landes aber nicht anstellen. Immer wieder kursierende Zahlen von bis zu 30 Prozent seien nach Ansicht von Studienpräses Brigitte Kopp aber zu hoch gegriffen, hieß es auf APA-Anfrage.

Zwei Grade aberkannt

Im Sommersemester 2006 hatte Kopp anlässlich des Ankaufs der neuen Software zur Überprüfung der Arbeiten eine Bilanz über die bisherigen Plagiatsfälle an der Uni Wien gezogen: Während ihrer eineinhalbjährigen Amtszeit habe es zwar einige Fälle gegeben, insgesamt wurden aber nur zwei akademische Grade aberkannt, heißt es in einem Beitrag in der Online-Universitätszeitung. Da bisher nicht einmal alle Arbeiten überprüft wurden, seien sämtliche Schätzungen "Kaffeesudlesen".

"Grauzone"

Die Politikwissenschafts-Professorin Birgit Sauer hatte im ORF-"Mittagsjournal" gemeint, dass sie sich "gut vorstellen kann", dass rund 20 bis 30 Prozent der Abschlussarbeiten Plagiate sind. Gleichzeitig schränkte sie ein: "Aber das ist wirklich eine wilde Spekulation, und es sind sicher auch nicht alle Texte zu 100 Prozent abgeschrieben." Es gebe auch eine "Grauzone zwischen dem, wo jemand nicht sauber zitiert und wo jemand systematisch einfach etwas abschreibt". Die Übergänge seien aber fließend.

Software checkt Arbeiten

Ab Herbst sollen an der Uni Wien alle Studenten ihre Arbeiten in elektronischer Form einreichen - erst wenn die neue Software "Mydropbox" diese gecheckt hat, werden die Arbeiten an das Prüfungsreferat und die Gutachter weitergeleitet. Wenn die Software die Arbeit als Plagiat erkennt, werden Betreuer, Studienprogrammleitung und eventuell auch ein externer Gutachter eingeschaltet sowie der Student um eine Stellungnahme gebeten. Falls tatsächlich ein Plagiat vorliegt, kommt es zu einem Verfahren.

Rechtsfolge eines solchen Verfahrens kann derzeit lediglich die Ungültigkeit der Arbeit bzw. des dadurch erreichten Abschlusses sein. Sperren oder gar ein Uni-Verweis sind dagegen nicht möglich. (APA)