Im Regierungsübereinkommen der neuen rot-schwarzen Bundesregierung sind (auf den Seiten 149 und 150, Link siehe unten) auch einige Punkte zum Thema "Wohnrecht" festgeschrieben. So soll etwa die Wohnbauförderung beibehalten werden. Bei Wohnungsmietverträgen ist geplant, die Provisionsobergrenze für Mieter zu reduzieren.

"Grundbedürfnis Wohnen"

"Wohnen ist wie Arbeit oder Gesundheit ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen muss leistbar und qualitativ hochwertig sein", heißt es programmatisch in dem am Montag veröffentlichten Koalitions-Fahrplan. Unter anderem seien deshalb auch "erschwingliche Wohnungen für junge Menschen" bereitzustellen.

Außerdem sieht das Regierungsübereinkommen vor, dass "der Betriebskostenkatalog zu durchforsten und zu ergänzen und im Bereich der Vermietung zu harmonisieren" ist. Außerdem soll "im Einfamilienhausbereich bei Vermietung unter Beibehaltung größtmöglicher Flexibilität die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter" erhöht werden. (map)