"Wir haben laufend Beschwerden von Eltern", berichtet Hans Zeger vom Dateschutzverein Arge Daten. Derzeit unterstützt Zeger einen Vater, der sich weigerte, die Daten seiner Tochter anzugeben und von der Schuldirektorin angezeigt wurde. Über eine andere Direktorin wurde im vergangenen Jahr schon eine Strafe von 50 Euro verhängt, weil sie sich gegen die Datenerfassung wendete. "Es gab bisher noch keine ausreichende rechtliche Auseinandersetzung mit der Bildungsdokumentation", beklagt Zeger.
Unternehmen wären durchaus interessiert daran zu wissen, wie Stellenbewerber in der Schule abgeschnitten haben, befürchtet Zeger eine missbräuchliche Verwendung der Schülerdaten. Schließlich dürften jetzt schon neben der Statistik Austria auch das Gesundheitsministerium, Gerichte und Schulerhalter (etwa Bürgermeister) auf die Daten zugreifen. Von der SPÖ, die in der Opposition stets die Bildungsdokumentation kritisiert hatte, erwartet er sich nun "Bewegung".
Das will auch Schmied, die das Gesetz prüfen lassen will und eine Projektgruppe einberufen hat, um deren Expertise zum Gesetz zur "Entscheidungsbasis für die weitere Vorgangsweise" zu machen.
Daten an Auserwählte
Die von Arge Daten geäußerten Bedenken teilt die Statistik Austria nicht: Weder Unternehmen noch Behörden können die Bildungsdaten abfragen. Bildungs- und Gesundheitsministerium sowie Gerichte bekommen Informationen nur eingeschränkt, nämlich "im Rahmen der gesetzlich übertragenen Aufgaben", sagt Peter Findl, Leiter der Direktion Bevölkerung der Statistik Austria. Die Daten seien verschlüsselt und jede Abfrage mit der Sozialversicherungsnummer bedürfe eines "langen Vorlaufs", heißt es aus dem Bildungsministerium. Lediglich der Schulerfolg werde erfasst, von der Statistik Austria aber nur in Form von Statistiken weitergegeben. Alle Daten, wie beispielsweise Schulschikurse, würden nicht gebraucht, räumt Findl ein. Aber wenn ein Schüler sitzen geblieben sei, könne man aus der Bildungsdokumentation ersehen, ob diese Maßnahme etwas gebracht habe.