Beim Treffen mit dem STANDARD strahlt Osman: "Die Aufnahmeprüfung war sehr schwer, aber vorige Woche habe ich sie im dritten Anlauf endlich geschafft!". Jetzt muss er tüchtig lernen: Die Verlängerung seines Visums hängt von seinem weiteren Studienerfolg ab - so wie beim überwiegenden Teil der Studenten aus Drittstaaten, für die verpatzte Prüfungen zur Zwangsausreise führen können. Und wenn Osman mit dem Studium einmal fertig ist? "Dann muss er, wie es rechtlich derzeit ausschaut, in den Kosovo zurück", sagt Christian. Doch das kann Osman so nicht stehen lassen: "Ich bin aus dem Kosovo weggegangen, weil man dort als Schwuler unmöglich leben kann. Hier habe ich Christian kennen- und lieben gelernt. Also kann ich nicht in den Kosovo zurück!"
Besserstellung ...
Die Probleme der beiden Männer seien in gewisser Hinsicht "absurd", merkt hier der Wiener Anwalt und Präsident der Homosexuellenvereinigung Rechtskomitee Lamdba, Helmut Graupner, an. Die derzeit aussichtslose aufenthaltsrechtliche Lage vieler schwuler und lesbischer binationaler Paare wurzle nämlich im krassen Gegenteil: in einer Besserstellung, die von den heimischen Gesetzestüftlern jedoch zielsicher "in ihr Gegenteil verkehrt worden ist".
Tatsächlich sieht das seit Jahresbeginn 2006 geltende Niederlassungsgesetz - neben vielen Verschlechterungen mit Langzeitwirkung (siehe Geschichte unten) erstmals ein Aufenthaltsrecht für ausländische Partner aus lesbischen oder schwulen Verbindungen vor. Mit dieser Regelung wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die Gleichbehandlung Homosexueller vorsieht.
... machte es schlechter
Doch im Staate Österreich wird freie Niederlassung nur solchen Mann-Mann und Frau-Frau Verbindungen zugebilligt, die bereits im "Herkunftsstaat" des Nicht-Österreichers ein Paar waren: Eine Folgewirkung der beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits anhängigen eigenwilligen Innenministeriums-Interpretation des Freizügigkeits-Begriffs laut EU-Recht, die auch viele heterosexuelle binationale Paare Visum-mäßig in die Bredouille gebracht hat. Eine diesbezügliche VfGH-Entscheidung ist spätestens im Sommer zu erwarten.
Fraglich ist, ob dieser Spruch dann Roswitha Schmid (43) und Janet Hatt (52) helfen wird: Der österreichischen Besitzerin des "Café Standard" in der Wiener Margartenstraße und ihrer kanadischen Ehefrau, die bei der Internationalen Atomenergieagentur (IAEO) tätig ist. Tatsächlich haben Janet und Roswitha vor einem Jahr in Kanada geheiratet. So wie es dort Hetero- und Homosexuellen möglich ist.
Im Nirwana
Wäre Janet ein Mann - auf der Basis ihrer geltenden Aufenthaltsberechtigung könnte sie als Ehepartner einer Österreicherin im Inland ein Visum beantragen. Für die "Zeit danach", wie sie sagt: "Dann, wenn ich im Jahr 2009 im Pension gegangen sein werde". Als lesbisch Verheiratete jedoch schwebt sie im niederlassungsrechtlichen Nirwana: Der österreichische Staat erkennt diese Ehe nicht an.