Mit der neuen Verordnung werde eine "klare Verantwortung der Landesschulräte" festgelegt, sagte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SP). Durch die verpflichtende Einrichtung einer Service-Hotline ab Beginn des Verfahrens solle sich "niemand allein gelassen, aber auch nicht bevormundet fühlen". Auch die Frist wird verlängert - künftig müssen Eltern ihre Kinder erst bis spätestens dem zweiten Freitag nach den Semesterferien in ihrer Wunsch-Schule anmelden (bisher bis spätestens dem ersten Freitag).
Reihungskriterien
Gleich bleiben die AHS-Reihungskriterien: AHS-Reife (Deutsch und Mathematik mit "Sehr gut" oder "Gut" im Semesterzeugnis), Zumutbarkeit des Schulwegs und Geschwister in der Wunschschule. Auch das häufig kritisierte Abstellen auf die Leistungen im Semesterzeugnis wird nicht verändert - laut Gesetz müsse das Aufnahmeverfahren bis zum Beginn der Sommerferien abgeschlossen sein.