Wien - Die Aufnahme der abgehenden Volksschüler in die ersten Klassen der Hauptschule oder AHS-Unterstufe wird im kommenden Schuljahr neu geregelt. Aufgrund der unübersichtlichen Situation bei den Aufnahmeverfahren im heurigen Winter werden die Anmeldefristen verlängert und ein Info-System aufgebaut, heißt es in einer am Freitag zur Begutachtung versendeten Novelle der Aufnahmeverordnung. Für die Aufnahme entscheidend bleibt allerdings das Semesterzeugnis ("Schulnachricht").

Mit der neuen Verordnung werde eine "klare Verantwortung der Landesschulräte" festgelegt, sagte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SP). Durch die verpflichtende Einrichtung einer Service-Hotline ab Beginn des Verfahrens solle sich "niemand allein gelassen, aber auch nicht bevormundet fühlen". Auch die Frist wird verlängert - künftig müssen Eltern ihre Kinder erst bis spätestens dem zweiten Freitag nach den Semesterferien in ihrer Wunsch-Schule anmelden (bisher bis spätestens dem ersten Freitag).

Reihungskriterien

Gleich bleiben die AHS-Reihungskriterien: AHS-Reife (Deutsch und Mathematik mit "Sehr gut" oder "Gut" im Semesterzeugnis), Zumutbarkeit des Schulwegs und Geschwister in der Wunschschule. Auch das häufig kritisierte Abstellen auf die Leistungen im Semesterzeugnis wird nicht verändert - laut Gesetz müsse das Aufnahmeverfahren bis zum Beginn der Sommerferien abgeschlossen sein.

Nach Abschluss der Aufnahme müssen die Schulen die zugelassenen Schüler und noch freie Plätze an den Landesschulrat melden. Kinder, die keinen Platz haben, werden bis 15. Mai vom Landesschulrat zugewiesen. (APA, DER STANDARD, Printausgabe 7./8.7.2007)