Für viele Menschen sind die Wohnkosten im letzten Jahr stark gestiegen. Zu den hohen Energiepreisen und diversen Mieterhöhungen kommt Ende Juni auch noch die Abrechnung der allgemeinen Betriebskosten des Hauses dazu. Bis spätestens 30. Juni müssen diese für das Vorjahr in der Regel gelegt werden (Details siehe Artikel). Hausverwaltungen würden damit oft bis zum "letzten Drücker" warten; bei einigen Liegenschaften, bei denen sie bereits vorlägen, zeichne sich aber schon ab, dass es zu empfindlichen Nachzahlungen komme, sagt Wolfgang Kirnbauer vom Wiener Mieterschutzverband. "Zu beachten ist aber, dass die Teuerungen im Vorjahr erst in der zweiten Jahreshälfte schlagend geworden sind."

Die Spirale dreht sich stetig weiter: Automatische Anpassungen, etwa der Kosten für Wasser, Kanal, Müllentsorgung, befeuern wiederum den Anstieg der Inflation.
Andreas Tischler / picturedesk.com

Insgesamt dürften die Steigerungen im Bereich der Inflation liegen, die im Vorjahr bei 8,6 Prozent lag. Doch es gibt einige Posten, die die Preise seit längerem in die Höhe treiben. Schon vor den aktuellen Teuerungen, erklärt Kirnbauer, seien "Hausbetreuungskosten" in den letzten Jahren immer weiter angehoben worden. Die Verwaltungshonorare sind – zumindest in Altbauten und geförderten Wohnungen – gesetzlich gedeckelt und an die zuletzt ebenfalls gestiegenen Kategoriemieten gekoppelt. Zusätzlich würden sich Verwaltungen oft ein Körberlgeld holen, indem sie Reinigungskosten über Hausbetreuungsfirmen abrechnen, mit denen sie "wirtschaftlich und personell eng verflochten, wenn nicht sogar identisch sind", sagt Kirnbauer und fordert seit Jahren, dass der Gesetzgeber gegen diese Zusatzgeschäfte vorgehen müsse.

Nachmieter zahlt Rückstand

Auch Versicherungskosten werden in den meisten Häusern mit der nun fälligen Abrechnung erhöht werden. Wasser, Kanal und Müllentsorgung unterliegen in Wien einer automatischen Inflationsanpassung – das könne man zwar durch eine Verordnung aussetzen, sagt Kirnbauer, "in Wien gab es dazu aber bislang keine Signale".

In manchen Fällen dürfte auch das österreichische Wohnrecht die eine oder andere Überraschung bringen. Diese Erfahrung musste zumindest ein Facebook-User machen, der kürzlich sichtlich irritiert Folgendes in eine einschlägige Gruppe schrieb: Er habe erst diesen Februar eine Wohnung in Wien angemietet, und nur drei Monate später sei ihm eine Betriebskostenabrechnung ins Haus geflattert. 500 Euro müsse er nachzahlen für das vergangene Jahr – "dabei war ich 2022 noch nicht in dieser Wohnung, nicht mal in Österreich".

So wie dem User könnte es heuer durchaus weiteren Mieterinnen und Mietern gehen. Denn die gesetzliche Lage ist hier eindeutig, erklärt Walter Rosifka von der Arbeiterkammer: "Der Mieter, der zum Zeitpunkt der Abrechnung in der Wohnung ist, muss den Rückstand bei den Betriebskosten begleichen." Nachsatz: "Oder bekommt die Gutschrift." Denn auch der umgekehrte Fall ist natürlich möglich, wenn auch heuer eher wenig wahrscheinlich.

Im "Neubau" ist vieles anders

Allerdings ist dies nur für Altbauten und für den geförderten Wohnbau so klar geregelt. In freifinanziert errichteten Nachkriegsbauten gilt laut Rosifka, was im Mietvertrag vereinbart ist. Mieterinnen und Mieter sollten deshalb genau darauf achten, was bezüglich Abrechnungszeitpunkt und auch in puncto Definition dessen, was als Betriebskosten gilt und was nicht, vereinbart wird.

Derzeit sehen Mieterschutzorganisationen noch keinen erhöhten Andrang von Menschen, die ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen wollen. Ab Juli werde sich das aber sicher ändern, sagt Martin Ucik von der Mietervereinigung. Insgesamt merke man, dass die durch die Inflation getriebenen Wohnkosten für viele zur immer größeren Belastung werden – selbst für Altmieterinnen und Altmieter, die noch vergleichsweise wenig Miete zahlen, zuletzt aber von mehreren Mieterhöhungen betroffen waren.

Trotz der diesjährigen Preissteigerungen dürften die richtig hohen Betriebskostenabrechnungen den Mieterinnen und Mietern aber erst im nächsten Jahr bevorstehen. Sie betreffen dann das gesamte Jahr 2023 und dürften noch einmal eklatant höher sein als die bisher gewohnten Summen. Bereits ab Beginn des Jahres 2023 haben laut Kirnbauer viele Verwaltungen präventiv die monatliche Vorschreibung für die Betriebskosten, die mit der Miete fällig werden, nach oben geschraubt – um zumindest im nächsten Juni bösen Überraschungen vorzubeugen. (Martin Putschögl, Bernadette Redl, Franziska Zoidl, 19.6.2023)