St. Pölten – Schon ab 27. Juni zahlt die schwarz-blaue Regierung in Niederösterreich Strafen aus der Corona-Zeit zurück. Dafür haben ÖVP und FPÖ schon im Mai im Landtag die rechtliche Grundlage geschaffen, am kommenden Donnerstag folgt dann der notwendige Beschluss der Landesregierung. Das Land zahlt dann aktiv Strafen zurück, die auf Basis von Pandemiegesetzen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof später aufgehoben hat.

Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP betonen, wie wenig Geld für Strafrückzahlungen vorgesehen sei. Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser von der FPÖ feiern den Fonds als Erfolg ihrer Partei.
APA / Helmut Fohringer

Innerhalb der Koalition wird der Fonds unterschiedlich eingeordnet: Die FPÖ sieht einen "Wendepunkt ganz im Auftrag der Wähler", Parteichef Udo Landbauer sagt, die Partei habe "alles herausgeholt, was nur irgendwie möglich ist".  

Kein "Geldregen für Maßnahmenkritiker"

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) betont aber weiterhin, dass "weniger als ein Prozent" des mit 31,3 Millionen Euro dotierten Fonds für die Rückzahlung von Strafen vorgesehen sei. Und der schwarze Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko sagt: "Maßnahmenkritiker, die jetzt einen Geldregen ohne eine gesetzliche Grundlage erwarten, müssen wir enttäuschen": Wer Geld will, müsse Anforderungen erfüllen und nachweisen können – und die beschlossenen Richtlinien müssten einer Prüfung durch den Bundes-Rechnungshof standhalten. 

Weniger schnell und unkomplizierter als die Rückzahlung von Strafen verlaufen die restlichen Leistungen des Fonds: Erst ab 1. September können Anträge für Zahlungen eingereicht werden. Geld gibt es laut der Landesregierung in folgenden Fällen: 

  • Zuschuss zu Anwaltskosten im Zusammenhang mit Strafen, deren gesetzliche Grundlage später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, bis zu 1.000 Euro pro bekämpfter Strafe.
  • Pauschalzahlungen für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen unabhängig vom Impfschadengesetz, bis zu 1.500 Euro.
  • Zuschuss für Long-Covid-Betroffene bis 1.500 Euro.
  • Zuschuss für die Behandlung psychischer Störungen während der Pandemie bis zu 1.000 Euro, bis zu 500 Euro für "erforderliche Therapien".
  • Förderung für Vereine, die "sich für die Belange von Menschen einsetzten, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch Covid-19-Impfungen oder Covid-19 Erkrankungen ausweisen". Zusätzlich bis zu 2.000 Euro Projektförderung für Vereine, die sich für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Pandemie einsetzen.
  • Bis zu 200 Euro für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen "bei Folgen von Corona- und/oder Corona-Maßnahmen-bedingten Problemen", bis zu 500 Euro für Nachhilfe.
  • Bis zu 500 Euro "zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage".

Die niederösterreichische Opposition lehnte den Fonds im Landtag ab. Die Neos begrüßen die Rückzahlung der Strafen zwar, stoßen sich aber an schwammigen Formulierungen, die Grünen sehen eine "Morgengabe" an die FPÖ, und die SPÖ lehnt den Fonds "aus tiefster Überzeugung ab". (sefe, 23.6.2023)