Museumspolitik
Im Technischen Museum hängt der Haussegen schon seit Jahren schief.
Technisches Museum

Die Stimmung in der Chefetage des Technischen Museums Wien (TMW) weicht derzeit deutlich von jener in der Belegschaft ab. Peter Aufreiter, seit 2020 Generaldirektor und wissenschaftlicher Geschäftsführer, hofft auf eine Verlängerung seines Vertrags. Ob ihm dabei eine vom Betriebsrat jüngst gegen die Geschäftsführung beim Arbeits- und Sozialgericht eingebrachte Feststellungsklage in die Quere kommt, bleibt abzuwarten. Geht es allein nach Besucherzahlen, die 2022 auf einen historischen Höchstwert stiegen, wird der 48-Jährige wohl durchgewinkt: rund 436.000 waren es, allerdings 60 Prozent davon bei freiem Eintritt. Geht es um seinen Führungsstil, würde sich die Mehrheit der Belegschaft wohl einen Wechsel wünschen.

Wie berichtet, steht es mit der Atmosphäre im Haus nicht zum Besten. Die Rede ist von einem Amtsverständnis, das feudalen Prinzipien folgend auf Anordnungen beruht, die auf Biegen und Brechen umgesetzt werden müssen. Aufreiter stellt derlei in Abrede. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beklagen vor allem die mangelnde Wertschätzung ihrer Kompetenzen. Denn die Fachbereiche würden kaum in Entscheidungsfindungen eingebunden, womit sie zu Befehlsempfängern degradiert würden. Aufreiter bestreitet auch das.

Kritiker bemängeln, dass Aufreiter nicht über die in der Ausschreibung – einst und jüngst – geforderten "umfangreichen Kenntnisse der Kernkompetenzen des TMW" und auch nicht über einschlägige Erfahrung mit wissenschaftlichen Projekten verfüge.

Probleme und Altlasten

Ähnlich war die Situation schon unter Vorgängerin Gabriele Zuna-Kratky (2000 bis Ende 2019), die jedoch die Kompetenz ihrer Fachleute stets anerkannte. Das wohl auch mangels Ressourcen, da die kaufmännischen Aufgaben lange zu ihren Hauptagenden gehörten. Erst Mitte 2017 bekam sie mit Karin Skarek eine wirtschaftliche Geschäftsführerin beigestellt. Im April vergangenen Jahres wurde deren Vertrag bis 2027 verlängert. Ob das Sparregime zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Umfeld Thema war, ist unbekannt. Berichtet wird jedenfalls, dass ein harter Kurs in Gehaltsfragen die Stimmung in der Belegschaft des TMW seit langem trübt und auch die personelle Fluktuation verstärkt haben soll.

Im Spätherbst vergangenen Jahres gingen an dieser Front deshalb die Wogen hoch. Trotz galoppierender Inflation entschied die Geschäftsführung, die Gehälter deutlich unter der von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) ausverhandelten Indexanpassung anzuheben: um durchschnittlich 6,3 Prozent statt um bis zu 9,41 Prozent wie auch in den anderen Bundesmuseen ohne Kollektivvertrag (u. a. Mak: Erhöhung um vier bis 7,3 Prozent der Gesamtgehälter; Belvedere: 7,32 Prozent; Mumok fünf Prozent; NHM 7,31 bis 9,41 Prozent je Gehaltsstufe). Mangels eines Kollektivvertrags wird die jährliche Gehaltsanpassung von der jeweiligen Geschäftsführung bestimmt.

Im TMW berief man sich darauf, dass auch die Basissubvention des Bundes nur um fünf Prozent erhöht worden sei. Dabei ist der Reallohnverlust für die Belegschaft mittlerweile erheblich, da die Anpassungen schon seit Jahren unter jenen der GÖD oder der Inflation liegen. Lediglich 2020 lag sie um 0,05 Prozent über der Inflation. Im Dezember kam es deshalb zu einer Betriebsversammlung, der eine zweite folgen sollte, bei der auch den Mitarbeitenden aus dem Shop- und Kassenbereich die Teilnahme ermöglicht werden sollte.

Ärger wegen Betriebsversammlung

Die Veranstaltung im Eingangsbereich des TMW wurde von der Geschäftsführung untersagt. Stattdessen bot man den Festsaal an, womit ein Teil der Belegschaft nicht hätte dabei sein können. Der Betriebsrat verlagerte die Versammlung deshalb vor das Gebäude. Im Vorfeld soll die Geschäftsführung sodann verlangt haben, dass die Teilnehmer dies nicht als bezahlte Arbeitszeit verbuchen dürften. Teils hielten sich Mitarbeiterinnen daran, teils wurde nachträglich in das Zeiterfassungssystem eingegriffen.

Peter Aufreiter argumentiert, dass es sich bei der Versammlung, weil sie außerhalb des Gebäudes und damit "öffentlich" stattgefunden hat, um "keine Betriebsversammlung" gehandelt habe und daher andere Regeln gelten müssten. Der Betriebsrat sieht das anders und ortet vielmehr eine Einschränkung des Rechts der Belegschaft, Betriebsversammlungen abzuhalten. Am 4. Juli findet zu der Causa nun die erste Tagsatzung am Arbeits- und Sozialgericht statt. (Olga Kronsteiner, 26.6.2023)