Finanzminister Magnus Brunner steht am Rednerpult und spricht.
Rechnungshof und Verfassungsgerichtshof haben die Cofag stark kritisiert. Jetzt will sie Finanzminister Brunner abwickeln lassen.
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Rund drei Jahre nach ihrer Gründung könnte die Corona-Hilfsagentur Cofag demnächst Geschichte sein: Bis Ende September soll ein Konzept für die Abwicklung des staatseigenen Unternehmens stehen, erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Dienstagabend vor Journalisten. Anschließend werde er "zeitnah" über die Auflösung entscheiden. Für Brunner ist das ein logischer Schritt: Die Covid-Hilfsmaßnahmen laufen am 30. Juni aus; die Covid-Sonderbestimmungen werden aufgehoben.

Brunner reagiert mit der Auflösung aber wohl auch auf Kritik des Rechnungshofs und kommt einer möglichen Auflösung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zuvor. "Für uns war immer klar, wie auch der Name Covid-19-Finanzierungsagentur suggeriert, dass sie natürlich eine Institution mit Ablaufdatum ist", beteuert der Minister. "Die Cofag hat sich bewährt, aber sie hat nun ihre Aufgabe erfüllt." Mittlerweile sei sie als Auszahlungspool nicht mehr notwendig. Die Institution habe 99 Prozent der über 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragstellern abgearbeitet. Dabei seien 15 Milliarden Euro ausbezahlt worden.

Kritik von Rechnungshof und Höchstgericht

Zuletzt hat es an der Cofag und deren Organisation immer wieder scharfe Kritik gegeben. Bereits im Oktober 2022 legte der Rechnungshof einen kritischen Bericht vor und empfahl die Auflösung der Agentur. Für die Prüferinnen und Prüfer war unklar, wozu es mit der Cofag überhaupt eine neue Abwicklungsstelle gebraucht habe. Finanzämter oder die staatliche Förderbank AWS hätten die nötigen Informationen und Expertise schon gehabt. Die Cofag kaufte die Expertise dagegen zu; engagierte also externe Dienstleister für die Aufgaben. Die Konstruktion habe zudem "vermeidbares Überförderungspotenzial" aufgewiesen.

Ähnliche Kritik äußerte zuletzt der Verfassungsgerichtshof. Laut einem Beschluss von vergangenem Herbst zweifeln die Höchstrichterinnen und Höchstrichter daran, dass die Auszahlung der Hilfen über die Cofag zulässig war und leiteten ein amtswegiges Prüfungsverfahren ein. Bei einer öffentlichen Verhandlung vor zwei Wochen zeigten sich die Richter äußerst kritisch. Durch die Konstruktion als ausgegliedertes Unternehmen habe das Parlament Kontrollrechte verloren. Die Argumentation der Regierung sei zum Teil nicht nachvollziehbar und mitunter auch widersprüchlich.

Schwierige Abwicklung

Die Abwicklung der Cofag dürfte jedenfalls kein leichtes Unterfangen werden und könnte aufgrund laufender Rechtsstreitigkeiten länger dauern. So haben zahlreiche Unternehmen die Cofag auf Millionenbeträge geklagt, weil sie sich diskriminiert fühlen. Der Grund: Unternehmen, die zu 100 Prozent im Eigentum von Ländern und Gemeinden stehen, sind von einem Großteil der Förderungen ausgenommen. Beträgt der Anteil der öffentlichen Hand dagegen "nur" 99,9 Prozent, steht die volle Förderung zu.

Streitigkeiten gibt es auch bei Förderhöchstbeträgen: Die Europäische Kommission ging bei ihrer Genehmigung der österreichischen Förderungsregeln von Höchstbeträgen aus, die für gesamte Konzerne gelten sollten. Österreich ging aber umgekehrt davon aus, dass die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft innerhalb eines Konzerns anwendbar sind. Bei Unternehmen mit formal eigenständigen Töchtern wurden die Höchstbeträge deshalb zum Teil deutlich überschritten. Bis jetzt ist nicht endgültig geklärt, ob Unternehmen zu viel erhaltene Förderungen zurückbezahlen müssen.

Dazu kommen Unklarheiten bei der Antragsfrist für den Verlustersatz III. Laut den österreichischen Richtlinien war eine Beantragung bis 30. September 2022 möglich. Seitens der EU-Kommission hieß es dagegen etwas kryptisch, dass die Beantragung zwar bis 30. September möglich sei, die Genehmigung aber nur bis 30. Juni erfolgen dürfe. Die Cofag verweigert derzeit jedenfalls die Auszahlung, weil "auch der europarechtliche Rahmen maßgeblich ist", heißt es in einer Mail an die Förderwerber.

Brunner sieht Erfolgsgeschichte

Finanzminister Brunner sieht die Covid-Förderungen in Österreich nichtsdestotrotz als eine Erfolgsgeschichte. "Die Einrichtung der Cofag war sicher kein Fehler", sagte er im ORF-"Report". Er würde es nicht anders machen als sein Vorgänger als Finanzminister, Gernot Blümel, höchstens "das eine oder das andere" ändern. Auch einem möglichen U-Ausschuss zur Cofag sehe er gelassen entgegen. Die Finanzverwaltung sei zwar hervorragend, aber die Covid-Hilfen abzuwickeln wäre eine Zusatzaufgabe gewesen, "ob das in der Geschwindigkeit und Qualität möglich gewesen wäre, bin ich mir nicht sicher". (Jakob Pflügl, 28.6.2023)