Supreme Court, Student Debt Cancellation
Trotz der Proteste im Vorfeld der Entscheidung ist Joe Bidens Erlass von durch Studiengebühren entstandenen Schulden in Milliardenhöhe fürs Erste Geschichte.
AP/Mariam Zuhaib

Schwere Schlappe für US-Präsident Joe Biden: Das Oberste Gericht der USA hat seinen geplanten Teilerlass von Studentenkrediten für nicht rechtens erklärt. Die US-Regierung habe mit diesem Plan ihre Kompetenzen überschritten, urteilte das Gericht mit seiner rechten Mehrheit am Freitag. Dafür benötige sie die Zustimmung des US-Kongresses. Damit hat der Supreme Court ein zentrales Versprechen des Demokraten einkassiert. Biden bezeichnete die Entscheidung als falsch.

Der Teilerlass hätte das Leben von Millionen von Amerikanerinnen und Amerikanern verändern können und wäre auch für das Wirtschaftswachstum des Landes gut gewesen, schrieb er in einer Stellungnahme. Er werde nichts unversucht lassen, um andere Wege zu finden, die hart arbeitende Mittelschicht zu entlasten, versprach er. "Dieser Kampf ist noch nicht vorbei." In einer Rede kündigte er an, den Teilerlass von Studienkrediten nun auf einer anderen Rechtsgrundlage umsetzen zu wollen.

n einer Rede kündigte er an, den Teilerlass von Studienkrediten nun auf einer anderen Rechtsgrundlage umsetzen zu wollen. Biden äußerte mit deutlichen Worten seinen Unmut über die Entscheidung des Obersten Gerichts. "Ich denke, das Gericht hat die Verfassung falsch interpretiert", sagte Biden nach einer Ansprache im Weißen Haus am Freitag.

Es handelt sich um einen weiteren Schlag für Biden - das Gericht hatte bereits in der Vergangenheit die Kompetenzen seiner Regierung stark beschnitten. Seit Monaten lag Bidens Plan, Milliarden von US-Dollar an Studentenkrediten zu erlassen, auf Eis. Untere Gerichte hatten ihn nach Klagen blockiert. Der US-Präsident hatte das Programm im vergangenen Sommer angekündigt und mit den finanziellen Belastungen durch Corona begründet - zu diesem Zeitpunkt war die Rückzahlung von Studentenkrediten bereits wegen der Pandemie ausgesetzt.

Mehr als 40 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner hätten von dem Teilerlass der Studienkredite profitiert. Das unabhängige Budgetbüro des US-Kongresses schätzte, dass dies etwa 400 Milliarden US-Dollar (rund 366 Milliarden Euro) gekostet hätte.

Biden argumentierte mit einem Gesetz aus dem Jahr 2003, dass die Regierung als Reaktion auf einen nationalen Notstand dazu berechtigt, bestimmte Rückzahlungen von Studienkrediten auszusetzen oder zu ändern. Das Gesetz war im Zuge der Terroranschläge vom 11. September 2011 verabschiedet worden. Der von der US-Regierung geplante umfassende Schuldenerlass sei nun viel zu weitgehend, urteilte der Supreme Court. "Die Frage ist hier nicht, ob etwas getan werden sollte, sondern wer die Befugnis hat, es zu tun", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Kreditnehmer müssen nun damit rechnen, dass sie ihre Rückzahlungen wieder aufnehmen müssen.

Bürgerrechtsorganisationen fürchten Dammbruch

Das Urteil folgt auf eins vom Vortag, bei dem das Gericht faktisch die Berücksichtigung der Hautfarbe bei Bewerbungen für Universitäten für unzulässig erklärte. Auch dies wurde als Niederlage für Biden gewertet, der im kommenden Jahr für eine zweite Amtszeit gewählt werden will. Der Supreme Court entschied, dass die Berücksichtigung der Hautfarbe oder Abstammung von Bewerberinnen und Bewerbern bei der Zulassung an Universitäten verfassungswidrig sei. Die Förderung von ethnischen Minderheiten unter dem Begriff "affirmative action" sollte die Vielfalt unter den Studierenden fördern. Bidens Regierung und Bürgerrechtsgruppen hatten die Entscheidung des Gerichts heftig kritisiert.

In der Vergangenheit hatte das Gericht Bidens Befugnisse deutlich eingeschränkt - etwa bei Impfvorschriften gegen Corona oder dem Umweltschutz. Republikaner begrüßten nun die Entscheidung des Supreme Courts zu Studienkrediten. Es sei ein "Sieg" für die Menschen in Amerika, schrieb Elise Stefanik aus dem Führungsgremium der Republikaner im Repräsentantenhaus. Das Gericht habe zugunsten "unserer hart arbeitenden Steuerzahler" entschieden. (APA, red, 30.6.2023)