Sollen Republikaner in den US-Bundesstaaten Wahlrechte nach Gutdünken beschneiden dürfen? Auch dann, wenn die neuen Wahlgesetze eindeutig den Verfassungen der Staaten widersprechen? Darüber urteilte am Dienstag der U.S. Supreme Court – und gestand ihnen dieses Recht nicht zu. Es gibt Grenzen für den Wahnsinn – auch in den USA, und auch in jenem Gremium, dessen rechtskonservative Umgestaltung eine der bisher bleibendsten politischen Altlasten von Ex-Präsident Donald Trump ist. Das ist, immerhin, die beruhigende Botschaft der Entscheidung vom Dienstag.

Ganz patriotisch vor dem U.S. Supreme Court: Dessen aktuelle Entscheidung hat eine beruhigende Botschaft.
Reuters/Kevin Lamarque

Für diese These sprechen auch einige andere Entscheidungen des Kollegiums aus vergangenen Monaten. Etwa jene, ein von niederer Instanz angeordnetes, politisch motiviertes Verbot der Abtreibungspille Mifepriston aufzuheben. Oder, kürzlich, das überraschende Urteil, mit dem das Gericht das Bundesgesetz zum Schutz der Minderheitenwahlrechte stützte.

Allerdings: Dass sich ein Höchstgericht überhaupt mit der Frage beschäftigen muss, ob radikale Mandatare nach Gutdünken Menschen von der Wahl ausschließen dürfen, spricht Bände. Erst recht die Tatsache, dass die Entscheidung nicht von vornherein völlig klar ist – weil man sich eben nicht sicher sein kann, wie eng die Grenzen für den Wahnsinn wirklich gezogen sind. Das gilt vor allem dann, wenn Donald Trump 2024 an die Macht zurückkehren sollte – und dann womöglich den Umbau des Gremiums noch weiter fortsetzen kann. (Manuel Escher, 28.6.2023)