Schon seit mehr als zwei Jahren sorgt die Causa rund um die insolvente Wohnbaugesellschaft "Die Eigentum" für Kopfschütteln und für politische und juristische Aktivitäten. Im März 2021 meldete die Gesellschaft, die früher eine gemeinnützige war, Insolvenz an. Zunächst wurde eine Insolvenz mit Eigenverwaltung angestrebt, später wurde ein Konkurs daraus. Unter anderem schuldete das Unternehmen dem Land Niederösterreich 52 Millionen Euro, die das Land als Ausgleichszahlung nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit verhängt hatte.

In der Causa "Die Eigentum" ist nun die Justiz am Zug.
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Und nun wächst sich die Sache immer mehr aus. Im Herbst 2022 fanden Hausdurchsuchungen an neun Standorten statt, der ehemalige Geschäftsführer wurde in U-Haft genommen. Und dort befindet er sich immer noch, wie aus der Antwort einer Sprecherin der WKStA auf eine Anfrage des STANDARD hervorgeht. Demnach läuft ein Ermittlungsverfahren gegen sechs natürliche Personen und sieben Verbände "wegen des Verdachts der Untreue, der betrügerischen Krida, der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, der unvertretbaren Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände, der Geldwäscherei sowie des falschen Vermögensverzeichnisses".

Im Raum steht der Vorwurf, dass "kridaträchtige Handlungen gesetzt und Bilanzen gefälscht wurden", zudem dürfte Vermögen aus dem Unternehmen abgezogen worden sein, indem Liegenschaften an Familienangehörige und Geschäftspartner verkauft wurden. Ein Datum für eine Anklageerhebung ist noch nicht absehbar, es gilt die Unschuldsvermutung.

OGH klärte Rechtsfrage

Bessere Nachrichten gibt es für jene Mieterinnen und Mieter der Gesellschaft, die nach der Konkurseröffnung aus ihren Wohnungen ausgezogen waren und von Masseverwalter Michael Lentsch zunächst ihre Finanzierungsbeiträge nicht zurückbekamen. Die Frage, ob es sich dabei um eine Masse- oder eine Konkursforderung handelte, ob das Geld also zur Gänze oder nur in Höhe der Konkursquote zurückzuzahlen war, wollte Lentsch letztgültig vom Obersten Gerichtshof (OGH) geklärt wissen. Und dieser traf, wie bereits berichtet, vor kurzem eine Entscheidung: "Seit der WGG-Novelle 2016 entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach § 17 Abs. 1 WGG erst mit der Auflösung des Bestandvertrags. Erfolgt die Auflösung des Vertrags nach Insolvenzeröffnung, ist der Anspruch daher als Masseforderung anzusehen."

Alle ehemaligen Mieterinnen und Mieter bekommen also ihr Geld in voller Höhe zurück, die Auszahlungen dürften dieser Tage stattfinden. Durchgefochten hatte die Entscheidung die Arbeiterkammer für eine ehemalige Mietpartei in einem Haus der "Eigentum". Es ging in dem Fall um rund 14.000 Euro. Mindestens zehn weitere Mietparteien dürfen sich nun auf die Rückzahlung freuen, heißt es von der AK – und über Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent seit 1. Juli 2021. (Martin Putschögl, 8.7.2023)