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Wien - Nach der Abstimmungspanne über die ORF-Reform am Mittwoch im Bundesrat ist keine weitere Abstimmung in der Länderkammer nötig, damit das Gesetz nach der achtwöchigen Verzögerung in Kraft treten kann. Die Abstimmung am Mittwoch war wie berichtet 29 zu 29 ausgegangen. Damit wurde es auch nicht abgelehnt und daher nicht an den Nationalrat rückverwiesen. Nach der Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses ist kein weiterer Schritt erforderlich.

Bei einem Stimmengleichstand läuft die achtwöchige Einspruchsfrist, die der Bundesrat grundsätzlich hat, einfach ab. Danach braucht es keine neue Abstimmung. Die Verzögerung endet laut Angaben aus den Parlamentsklubs am 31. August. Im Anschluss muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen. Die Reform soll aber ohnehin erst Anfang 2024 in Kraft treten.

Für das Vorhaben stimmten die Mandatare der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne. Gemeinsam verfügen sie über 31 Sitze und damit eigentlich über die Mehrheit im derzeit 60-köpfigen Bundesrat. Allerdings waren zwei von ihnen entschuldigt und eine zunächst abwesend gemeldete FPÖ-Mandatarin erschien doch rechtzeitig zur Abstimmung im Bundesrat - damit kam wie berichtet keine Mehrheit zustande.

Der grüne Abgeordnete Adi Gross zeigte sich zum Vorgang gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" verärgert: "Die FPÖ hat uns reingelegt", sagte er dazu, dass die zunächst ebenfalls abwesende FPÖ-Mandatarin dann doch noch rechtzeitig für die Abstimmung im Bundesrat erschienen war. Das sei im Vorfeld so nicht besprochen gewesen, so Gross. Da der Grüne Abgeordnete dann eben doch noch in den Sitzungssaal kommen konnte, blieb es aber bei einer einzigen Panne.

Raab: "Gesetz tritt wie geplant am 1.1.24 in Kraft"

"Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1.1.24 in Kraft", hieß es dann am Mittwoch auch auf APA-Anfrage aus dem Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP). Im Zentrum des nun leicht verzögerten Vorhabens steht die Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe. Diese ist mit 15,30 Euro pro Monat zwar rund drei Euro günstiger, muss aber künftig - sobald das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist und in Kraft tritt - von allen bezahlt werden. Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Landesabgabe. Geplant ist auch ein größeres digitales ORF-Angebot, es darf sowohl online-only als auch online-first produziert werden.

Das Radiosymphonieorchester und der Spartensender Sport+ sollen bis Ende 2026 erhalten bleiben, danach wird aus dem Spartenkanal ein Onlineangebot. Neu kommt auch ein Online-Kinderkanal. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.

Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen - etwa beim Personal - und zu mehr Transparenz verpflichtet. Es kommen stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich. Auch ist ein Transparenzbericht zu Löhnen, Nebeneinkünften und Eigen- und Auftragsproduktionen ist vorgesehen. Vorgesehen sind Einsparungen von 325 Mio. Euro, die Valorisierung der neuen Haushaltsabgabe wird für die nächsten drei Jahre ausgesetzt. (APA, 13.7.2023)