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Ein Teil der Geschädigten bekommt gar keinen Schaden ersetzt, die anderen maximal 8,73 Prozent des Kaufpreises.
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Irgendwo dürfte das Landesgericht St. Pölten in seinem ersten Teilurteil falsch abgebogen sein. Anders ist kaum zu erklären, warum manche Käufer von Fahrzeugtypen mit dem Abgasschummelmotor EA189 eine Entschädigung für ihr mangelhaftes Fahrzeug bekommen sollen, andere aber nicht.

Im Schnitt sollen die Kläger ein paar Hundert Euro für ein Fahrzeug erhalten, das beim Kauf vor mittlerweile vielen Jahren nicht frei von Mängeln war und nach der von Volkswagen in Aussicht gestellten Reparatur noch immer nicht ist. Denn die Reparatur-Software, mit der die einst ausgeklügelte Schummelsoftware korrigiert werden sollte, war ihrerseits nicht fehlerfrei. Sie erkannte zwar nicht mehr, ob das Auto auf dem Prüfstand stand, um danach im realen Fahrbetrieb auf der Straße die Abgasreinigung auszuschalten, aber sie hatte eine andere, verharmlosend als Thermofenster bezeichnete Abschaltung eingebaut. Diese sorgt dafür, dass die Abgasreinigung zwischen 15 und 33 Grad nicht in Betrieb ist, also mehr als die Hälfte des Jahres in Europa. Ebensolche Thermofenster sind laut Urteil der Höchstgerichte nur in ganz engen Grenzen zulässig, etwa zum Schutz des Motors, im Fall von Gefahr für Leib und Leben.

Folgt man der Logik des Gerichts, gebührt dafür keine nachträgliche Preisminderung, die dem Autokonzern wehtut. Ein manipulierter Seat wäre demnach teurer als ein unmanipuliertes Modell. So funktioniert eine Reparatur definitiv nicht. (Luise Ungerboeck, 17.7.2023)