Eingang zur Sigmund-Freud-Privatuniversität.
Die Privatuni hat vor dem Bundesverwaltungsgericht recht bekommen.
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Im Verfahren um den Medizin-Master an der Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) gibt es eine überraschende Wendung: Wie die Uni am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde der SFU stattgegeben. Das Gericht hob jenen Bescheid auf, mit dem der SFU die Akkreditierung für den Medizin-Master entzogen wurde. Die staatliche Akkreditierungsstelle AQ Austria muss das Verfahren nun neu aufrollen.

Die SFU ist sich zuversichtlich, dass sie den Masterstudiengang Humanmedizin weiterhin durchführen kann. Jene Studierende, die heuer im Sommersemester ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben, können voraussichtlich nahtlos im Herbst 2023 ins Masterstudium wechseln, heißt es in der Aussendung.

Stellungnahme nicht berücksichtigt

Rektor Alfred Pritz zeigt sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erfreut: "In den letzten Monaten haben wir alles dafür getan, die von der AQ Austria beanstandeten Punkte zu entkräften und die auferlegten Auflagen umzusetzen. Vieles davon wurde in unserer Stellungnahme vom Oktober 2022 auch bereits dargelegt. Ich freue mich sehr, dass unsere Seite nun endlich Gehör gefunden hat!"

Laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die dem STANDARD vorliegt, hat sich die AQ Austria in ihrem Verfahren unzureichend mit der Stellungnahme der SFU auseinandergesetzt und nahm sie auch nicht wie vorgesehen in den Verwaltungsakt auf. Die Behörde habe "notwendige Ermittlungen unterlassen" und etwa nicht alle Laborflächen der Uni besucht. Sie soll nun erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Akkreditierung vorliegen.

In der Entscheidung lässt das Gericht durchblicken, dass sich die Situation an der SFU verbessert hat. So gebe es mittlerweile etwa eine angemessenere Betreuungsrelation. Zudem stehen neue Verträge für Kooperationen mit Kliniken vor dem Abschluss.

Gutachten attestierte Mängel

Die AQ Austria hatte der SFU im November des vergangenen Jahres die Akkreditierung für den Medizin-Master entzogen, weil die Uni die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt habe. Entscheidend dafür war ein Gutachten, das dem Studium grobe Mängel attestierte. Es lägen "große Abweichungen von national und international üblichen Standards" bei Personal, Forschungsinfrastruktur und Studienplänen vor. So habe etwa ein gravierendes Missverhältnis in der Betreuungsrelation bestanden. Die Uni solle sich deshalb Zeit nehmen und das Konzept überdenken.

Die SFU war gegen den Bescheid vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Aus Sicht der SFU hat das Gutachten "gravierende Unzulänglichkeiten" aufgewiesen. So hätten die Gutachter etwa übergangen, dass der Privatuniversität aufgrund von Kooperationen zusätzliche Laborflächen zur Verfügung stünden. Zudem habe der Vor-Ort-Besuch der Gutachter während der Pandemie stattgefunden und habe daher ein "völlig verzerrtes Bild" von der Privatuni ergeben. Besuche bei weiteren Laborflächen der Uni seien erst gar nicht erfolgt. Die SFU legte im Verfahren vor dem Gericht ergänzende Unterlagen vor – etwa eine Liste mit Publikationen von Forschern sowie Forschungsleistungen der Uni.

Neue Prüfung

Auf Anfrage des STANDARD betont der Geschäftsführer der AQ Austria, Jürgen Petersen, dass die Akkreditierungsstelle wohl nicht weiter gegen den Gerichtsbeschluss vorgehen werde. Man nehme die Entscheidung "zur Kenntnis" und werde nun wieder in das Akkreditierungsverfahren einsteigen. Aus Petersens Sicht ist seit dem Widerruf bei der SFU sehr viel passiert. Ob die Qualitätsverbesserungen für eine neue Akkreditierung reichten, sei Gegenstand des Verfahrens. (Jakob Pflügl, 18.7.2023)