Heinz Christian Strache
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte gegen Straches Freispruch Berufung eingelegt.
AP/Lisa Leutner

Wien - Am Mittwoch entscheidet sich im Justizpalast, ob es in der Causa Asfinag bei den Freisprüchen für Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz bleibt. Dem Ex-Vizekanzler war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Beide wurden im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft berief dagegen.

Die erstinstanzlichen Freisprüche für den ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Strache sowie den Steyrer Immobilien-Unternehmer Stieglitz, dem Bestimmungstäterschaft vorgeworfen wurde, erfolgten im Zweifel. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert - dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Nun ist in der Causa das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.

Gegen Strache sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben als Spesen abgerechnet und so von der Partei bezahlen haben lassen, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet. Für Strache und Stieglitz gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 25.7.2023)