Bargeld in die Verfassung? Wissenswertes aus der EU-Perspektive bringt Martin Selmayr in die Debatte ein.
APA/BARBARA GINDL

Zugegeben, er ist relativ lang zu lesen und in einer gewissen EU-Verlautbarungssprache abgefasst. Aber der Twitter-Thread von Martin Selmayr, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, ist eigentlich alles, was man zu dem populistischen Quatsch von "Bargeld in die Verfassung" wissen muss ("Zur aktuellen Bargelddiskussion: fünf europarechtliche Anmerkungen").

Für Nicht-Twitter/X-Konsumenten die entscheidenden Sätze Selmayrs: "Da das Euro-Bargeld durch vorrangiges EU-Recht bereits seit 1999 geschützt ist (Hervorhebung durch den Autor des Einserkastls), kann eine nationale Regelung (sofern sie überhaupt europarechtlich zulässig wäre) inhaltlich zum Schutz des Euro-Bargeldes wenig Neues beitragen; sie könnte allenfalls deklaratorischer Natur sein und etwa wie folgt lauten: ‚Im Einklang mit dem vorrangigen Recht der Europäischen Union ist das Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel geschützt‘."

Selmayr hat dann noch einen guten Ratschlag für Kanzler Nehammer und Finanzminister Brunner: "Wer das Euro-Bargeld in der Praxis stärker absichern möchte, sollte bei der Verabschiedung der Euro-Bargeld-Verordnung mitarbeiten, welche zahlreiche hilfreiche Konkretisierungen des EU-rechtlichen Begriffs des ‚gesetzlichen Zahlungsmittels‘ enthält."

Bitte im Bundeskanzleramt und Finanzministerium lesen und mit dem Quatsch aufhören! (Hans Rauscher, 7.8.2023)