Die Medienbehörde KommAustria hat 8,9 Millionen Euro Bundespresseförderung für 2023 an gedruckte Kaufzeitungen vergeben, die täglich oder wöchentlich erscheinen. Neuerliche Anträge von "Österreich" aus der Fellner-Mediengruppe lehnte die Medienbehörde ab – sie kann sich nun dabei nach Klagen der Fellner-Mediengruppe auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stützen, der die Ablehnung als rechtmäßig einordnete.

Zeitungsstapel
Die Presseförderung wird an gedruckte Tages- und Wochenzeitungen vergeben.
Matthias Cremer

Die Medienbehörde lehnte den Antrag von "Österreich" grob zusammengefasst mit der Begründung ab, dass die Kaufzeitung und die Gratisvariante "Oe24" als ein Medium zu sehen seien – und damit der überwiegende Teil der Auflage kostenlos verteilt wird. Dann gibt es keine Presseförderung.

Die Medienbehörde hat auch einen Antrag der "Oberösterreichischen Nachrichten" auf "Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen" abgelehnt. Die besondere Presseförderung wird an Tageszeitungen vergeben, die weder bundesweit noch regionale Marktführer sind.

Besondere Förderung

Die besondere Presseförderung macht 3,242 der insgesamt 8,9 Millionen Presseförderung aus. Sie geht derzeit an vier Tageszeitungen: "Die Presse" (Styria Media Group), DER STANDARD (Standard-Gruppe), "Oberösterreichisches Volksblatt" (Media-Data-Verlag der oberösterreichischen ÖVP) und an die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" der Russmedia-Gruppe.

Die allgemeine Presseförderung geht an alle Kauftageszeitungen – Gesamtvolumen: 3,885 Millionen Euro – und an Kaufwochenzeitungen mit rund 2,1 Millionen für alle geförderten Titel.

An Presseclubs wie die Concordia und an Tages- und Wochenzeitungen – für Korrespondentinnen und Korrespondenten, Ausbildungsplätze und Leseförderung – werden weitere 1,56 Millionen Euro Presseförderung ausgeschüttet. Der Presserat erhält 2023 217.260 Euro Förderung.

Presseförderung 2023

Journalismusqualitätsförderung liegt bei EU-Kommission

Die "Qualitätsförderungen" für Korrespondentinnen und Ausbildungsplätze, für Presseclubs und Presserat sollen aus der Presseförderung in eine neue Journalismusqualitätsförderung übersiedeln, die die Regierung für 2023 angekündigt hat. Die neue Förderung für Kauf- und Gratismedien Print und Online soll insgesamt 20 Millionen Euro betragen. Rund 15 Millionen davon sollen nach der Zahl journalistischer Arbeitsplätze vergeben werden, Obergrenze pro Medium: 1,5 Millionen Euro.

Diese "Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs" muss von der EU beihilfenrechtlich geprüft und "notifziert" werden. Nach Auskunft aus dem Medienministerium im Bundeskanzleramt vom Mittwoch läuft dieser Prozess noch. (fid, 10.8.2023)