Privatstrand in Pörtschach am Wörthersee
An den meisten heimischen Seen - wie hier am Kärntner Wörthersee - ist ein Großteil der Seegründe in Privatbesitz und damit nicht öffentlich zugänglich.
APA/BARBARA GINDL

Nach der sommerlichen ÖVP-Idee, das Bargeld in die Verfassung zu schreiben, hat auch die SPÖ einen der Jahreszeit entsprechenden Vorschlag für das Bundesverfassungsgesetz präsentiert. Sie will den freien Zugang zu Badeseen dort festschreiben. Denn die meisten Seezugänge in Österreich sind in Privatbesitz. An vielen der heimischen Gewässer gibt es nur wenige öffentliche Badeplätze, die gerade im Hochsommer schnell heillos überlaufen sind. "Wir wissen, dass beispielsweise am Wörthersee 82 Prozent der Fläche in privater Hand ist, am Attersee 76 Prozent", sagte die stellvertretende rote Klubobfrau und Umweltsprecherin Julia Herr am Freitag im Ö1-"Morgenjournal". Man sehe deshalb "großen Aufholbedarf", der öffentliche Grundbesitz an Seeufern solle ausgeweitet werden.

"Recht auf freie Natur"

Dazu sollen Länder und Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten "und privaten Anbietern zuvorkommen können". Es sei zudem Aufgabe der Politik, den Ländern und Gemeinden ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, um den Grund auch tatsächlich erwerben zu können. Die Bundesforste als größter Besitzer von Seen in Österreich sollen laut dem Vorschlag der Sozialdemokraten zudem keine Grundstücke mit Seezugang mehr verkaufen dürfen. Und: Sie sollten dazu verpflichtet werden, bei Pachtverträgen einen freien Seezugang sicherzustellen.

In der Verfassung verankert sehen will Herr den freien Seezugang über ein "Recht auf freie Natur" in einer Verfassungsnovelle. Ein mögliches Vorbild sieht sie in der Regelung, die man in Vorarlberg für den Bodensee gefunden hat. Dort hat das Land im Straßengesetz festgelegt, dass ein zehn Meter breiter Uferstreifen stets zugänglich bleiben muss und auch nicht durch Zäune oder andere Hindernisse behindert werden darf. Eine solche Regelung könne "natürlich nicht gelten, wo schon Gebäude stehen", sagt Herr. Überall sonst solle aber Wegefreiheit herrschen, sodass sich Bürgerinnen und Bürger dort aufhalten können und dürfen. (tschi, 18.8.2023)