Das Verfahren gegen André Heller wegen eines von ihm angefertigten
Das Verfahren gegen André Heller wegen eines von ihm angefertigten "Basquiat-Rahmens" wurde eingestellt.
imago/SKATA

Mit einer knappen Pressemitteilung trug die Staatsanwaltschaft Wien Montagnachmittag mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen André Heller eine Causa zu Grabe, die in der Kunstszene im Spätherbst vergangenen Jahres für gehörigen Wirbel sorgte.

Im Mittelpunkt stand ein Bilderrahmen, der einst in Hellers Beisein von dem 1988 verstorbenen Künstler Jean-Michel Basquiat in dessen New Yorker Atelier entstanden sein soll: aus einem lackierten, mit Nägeln verzierten Besenstiel und Spanplatten, auf die zuvor eine von Basquiat zerschnittene Zeichnung geklebt worden sei.

Der vermeintliche "Künstlerrahmen" verblieb über Jahre in Hellers Besitz, bis er sich 2016 zum Verkauf entschloss, zusammen mit einer Zeichnung von ­Basquiat. Das "Gschichtl" rund um die Entstehung des Rahmens wurde samt begleitendem Heller-Interview und kunsthistorischer Einordnung von den Wiener Kunsthändlern Wienerroither & Kohlbacher in einem Katalog publiziert: Zur besseren Vermarktung des Objekts vermittelte der in Wien ansässige Amir Shariat den Rahmen schließlich an einen unbekannten Sammler: für 800.000 Euro.

"Kindischer Streich"

Im Umfeld der Basquiat-Retrospektive in der Albertina im Herbst vergangenen Jahres kamen wohl erste Gerüchte auf, die Zweifel an der Authentizität des Rahmens und der von Heller geschilderten Entstehungsgeschichte nährten. Der Falter begann zu recherchieren. Im Zuge dessen bekannte Heller in einem der Gespräche, den Rahmen ohne Beteiligung Basquiats selbst hergestellt zu haben.

Ein "kindischer Streich", wie er rückblickend meinte. Ein Geständnis, das jedoch nicht ohne Folgen blieb. Kurz bevor der Falter-Artikel erscheinen sollte, informierte er die Redaktion, dass der Verkauf mittlerweile rückabgewickelt worden sei. Damit kam ­André Heller einer Strafanzeige zuvor.

Heller Basquiat
Ein echter Basquiat (Bild) und ein von André Heller entworfener Rahmen, den dieser ursprünglich auch als originalen Basquiat veräußert hat.
Katalog Wienerroither & Kohlbacher

Wie Hellers Anwalt dem STANDARD damals bestätigte, sei die Rückabwicklung vor der Veröffentlichung des Falters vereinbart, aber erst nach Erscheinen des Berichts vollzogen und der einstige Kaufbetrag an den Käufer rücküberwiesen worden. Damit sei "tätige Reue" als Strafaufhebungsgrund gegeben.

Täuschung bleibt

Eine Einordnung, der sich die Staatsanwaltschaft nun anschloss: "Nach § 167 StGB kommt dem Täter tätige Reue zugute, wenn er den aus der Tat entstandenen Schaden rechtzeitig, das heißt, bevor die Behörden von seinem Verschulden erfahren, freiwillig und vollständig gutmacht", so die Aussendung. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass Heller "vor dem Einlangen einer (...) Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden (...) den Schaden vollständig wiedergutmachte (...), weshalb das Ermittlungsverfahren (...) einzustellen war".

Strafrechtlich ist die Angelegenheit für André Heller damit vom Tisch. Dennoch bleiben Fragen zum Umgang mit gleichartigen Fällen aus der Sicht des Kunsthandels und der potenziellen Käuferschaft offen: Denn einen Rahmen zu basteln, mit Motiven aus einer zerschnittenen Entwurfszeichnung eines Künstlers zu verzieren und diesen dann wider besseren Wissens gezielt als Original in Umlauf zu bringen fällt im internationalen Business immer noch in die Kategorie einer Täuschung. (Olga Kronsteiner, 21.8.2023)