Die Unicredit Bank Austria hat im Rechtsstreit um die gesellschaftliche Struktur der 3-Banken-Gruppe vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine Schlappe erlitten. Dieser hat eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen. Der OGH habe festgestellt, dass die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3-Banken-Gruppe und alle Kapitalerhöhungen rechtmäßig seien, erklärte die BTV, die mit der Oberbank und der BKS die 3-Banken-Gruppe bildet.

Die Außenansicht einer Bank Austria-Filiale.
Die Bank Austria hat die Rechtmäßigkeit der gesellschaftlichen Struktur der 3 Banken-Gruppe und der Kapitalerhöhungen der Institute angezweifelt - und ist damit beim OGH abgeblitzt.
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Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe und der Bank Austria, die jeweils größte Einzelaktionärin der drei Regionalbanken ist, dauert seit 2019 an. Kern des Disputs sind Kapitalerhöhungen von Oberbank, BKS und BTV, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit. Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Kapitalerhöhungen der drei Banken gegen das Aktiengesetz verstoßen habe. Sie vermutete, dass wegen der ringförmigen Beteiligungen die ausgegebenen Aktien zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien.

Nun hat der OGH eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni 2022 bestätigt. Dieses hatte die Klage gegen die BTV damals als formal unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.

"Wir waren sicher, dass wir juristisch einwandfrei aufgestellt sind, wie ich auch in fünf Hauptversammlungen ausführlich dargelegt habe. Wir freuen uns daher heute sehr darüber, dass das Höchstgericht unsere Rechtsansicht in vollem Umfang bestätigt", sagt BTV-Vorstandschef Gerhard Burtscher.

Andere Verfahren noch anhängig

Die Bank Austria hat angekündigt, "die anderen, offenen Verfahren konsequent weiterzuverfolgen", ohne auf Einzelheiten einzugehen. Es dürfte dabei um das Verfahren bei der Übernahmekommission und die Schadenersatzklagen gegen die Bankvorstände gehen. Im vergangenen Mai hatte die Bank Austria gefordert, dass Oberbank und BKS ihre Vorstände wegen des Kaufs von BTV-Aktien auf Schadenersatz von insgesamt mehr als sechs Millionen Euro klagen.

Der Rechtsvertreter der BTV, Georg Eckert, hält nach der OGH-Entscheidung auch die von der Unicredit eingeleiteten Parallelklagen für "abweisungsreif". Ein wesentlicher Teil der Rechtsfragen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse der drei Banken sei vom OGH beantwortet worden. Die Verfahren seien unterbrochen, weil über dort aufgeworfene übernahmerechtliche Fragen die Übernahmekommission entscheiden muss. (APA, aha, 22.8.2023)