Die SPÖ fordert zwar schon seit Jahren eine neue Besteuerung von Vermögen und Erbschaften. Am Mittwoch hat sie aber Neuerungen in ihrem eigenen Modell einer "Millionärssteuer" präsentiert, bei dem sie mit jährlichen Einnahmen von sechs Milliarden Euro rechnet. Das Eigenheim bleibt demnach bis zu einem Wert von 1,5 Millionen geschont.

Die Freigrenze für Eigenheimbesitzer hat die SPÖ bei ihrem reformierten Modell einer "Millionärssteuer" deutlich nach oben verschoben.
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Die Reaktionen auf den SPÖ-Vorschlag sind wenig überraschend geteilt. Oliver Picek, Chefökonom beim linksliberalen Momentum-Institut, begrüßt im "Morgenjournal" den Vorstoß, denn Vermögen werde in Österreich aktuell so gut wie gar nicht besteuert. "Wir sind da, wenn das eine Fußballtabelle wäre, im Abstiegskampf. Andere Länder besteuern Vermögen und Erbschaften deutlich mehr."

Leistungsfrage Erbe

Ebenso wenig überraschend sehen Wirtschafts- und Industrievertreter das völlig anders. Alfred Heiter, Wirtschaftsexperte in der Industriellenvereinigung, hält neue Steuern insgesamt für eine Themenverfehlung, "insbesondere solange die Abgabenquote in Österreich so hoch ist, wie sie ist, nämlich eine der höchsten weltweit". Es solle vielmehr das Ziel sein, diese Quote zu senken, indem Steuern abgeschafft beziehungsweise gesenkt werden.

Dass im SPÖ-Modell Eigenheime bis zu einem Wert von 1,5 Millionen unbesteuert bleiben und zusätzlich eine Lebensfreigrenze von einer Million Euro eingezogen werde, würde gewährleisten, dass tatsächlich nur Vermögende von der neuen Steuer getroffen würden, argumentiert dagegen Picek. Die Vermögenssteuer hätte demnach eine von fünfzig Personen zu entrichten, bei der Erbschaftssteuer sei es gar nur eine von hundert. "Da reden wir dann tatsächlich von den Reichen und Superreichen und schon lange nicht mehr von der oberen Mittelschicht", sagt der Momentum-Ökonom.

"Vermögen entsteht ja nicht aus dem Nichts, sondern wurde irgendwann einmal geschaffen", hält Heiter dem entgegen. "Zu diesem Zeitpunkt wurde es auch entsprechend besteuert." Leistungslos sei erben demnach nicht, denn der Erblasser habe "sehr wohl einmal etwas geleistet". Wenn eine Person "per Geburtslotterie" etwa ein leistungsloses Erbe von 100.000 Euro erhalte, zahle sie darauf null Prozent Steuern, sagt dagegen Picek. Wer sich 100.000 Euro durch Arbeit erwirtschafte, müsse dafür hingegen bis zu 38 Prozent an Steuern abführen. Zu hohe Steuern auf Arbeit ortet unterdessen auch Heiter von der Industriellenvereinigung. (Martin Tschiderer, 7.9.2023)