Der Mittelburgenländer Berthold Felber wollte beim Sonderparteitag im Juni in Linz unbedingt SPÖ-Vorsitzender werden. Das blieb ihm verwehrt. 
Der 69-jährige Berthold Felber wollte beim Sonderparteitag in Linz unbedingt SPÖ-Vorsitzender werden. Das blieb ihm verwehrt.
APA/HELMUT FOHRINGER

Anfang August setzte Berthold Felber alles auf eine Karte. Der 69-jährige Unternehmer aus dem Mittelburgenland klagte die SPÖ zivilrechtlich. Felber kämpft unermüdlich dafür, dass die rote Vorsitzwahl, aus der letztlich Andreas Babler als Sieger hervorging, wiederholt wird. Aus Felbers Sicht ist im Juni beim Sonderparteitag in Linz – und danach – allerdings so gut wie nichts mit rechten Dingen zugegangen.

Felber wollte unbedingt SPÖ-Parteichef werden. Das hat nicht geklappt. Niemand hatte Felber gewählt. In seinem Bemühen um den Posten fühlt sich Felber aber von der Partei gelegt. Die politische Posse rund um die fehlerhafte Excel-Tabelle ist dabei aus seiner Sicht nur die Spitze des Eisbergs.

Nun ärgert sich Felber erneut. Die SPÖ hat auf seine Klage an das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen reagiert. In einem zehnseitigen Schriftsatz verlangen die Roten, dass die Klage abgewiesen wird. Über die genauen Argumente hat DER STANDARD bereits umfangreich berichtet. In der Entgegnung bleibt die SPÖ im Wesentlichen bei ihrer Linie. Die wichtigsten Streitpunkte sind:

Stimmzettel: Felber ließ sich für den Sonderparteitag am 3. Juni in Linz als Gegenkandidat zu Hans Peter Doskozil und Andreas Babler um die Parteispitze aufstellen. Das wurde auch so zugelassen. Felbers Name stand aber nicht auf dem Stimmzettel: Die Wahlkommission hatte entschieden, dort nur die Namen der beiden aussichtsreichen Kandidaten Babler und Doskozil anzuführen. Um Felber zu wählen, hätten die Delegierten Babler und Doskozil vom Stimmzettel streichen und "Felber" hinschreiben müssen. Das Prozedere wurde am Parteitag ausführlich erklärt. Felber erachtet die Vorgangsweise aber dennoch als statuten- und rechtswidrig. Der Anwalt der SPÖ hält entgegen, dass nach dem roten Regelwerk kein "Recht auf Nennung" auf dem Stimmzettel bestehe. Kurzum: Kandidaturen, die nicht von der Wahlkommission vorgeschlagen werden, "scheinen auf dem Wahlzettel nicht auf".

Die fehlende Delegierung: Felber moniert, dass er beim Parteitag in Linz vor der Türe bleiben musste. Er war kein Delegierter. Dadurch habe er aber keine Möglichkeit gehabt, sich den anderen Parteifunktionären als potenzieller neuer Frontmann der Partei zu präsentieren. Eine Teilnahme "kraft Kandidatur" kenne das rote Statut aber nicht, heißt es in der Klagebeantwortung. "Der Kläger hätte sich bemühen können, von einer zur Entsendung von Delegierten berechtigen Teil- und Vorfeldorganisation zur Teilnahme am Parteitag delegiert zu werden", erklärt der Verteidiger der SPÖ. "Er hat dies jedoch nicht einmal versucht." Felber legte nun verschiedenen Medien eine E-Mail mit einer Anfrage für zwei Gästeplätze an die burgenländische SPÖ vor, das als Gegenbeweis dienen soll.

Felbers Stimme: Laut offiziellem Ergebnis hat keiner der Delegierten Felber am Parteitag eine Stimme gegeben. Er selbst behauptet aber, von einem Delegierten gewählt worden zu sein. Das habe ihm dieser persönlich mitgeteilt. Diese Stimme sei aber fälschlicherweise als ungültig gezählt worden. Die SPÖ kontert: "Auf den Kläger ist bei der Wahl keine Stimme entfallen." Und selbst wenn dieser Fauxpas passiert sei, "wäre dieser Umstand nicht geeignet gewesen, das Ergebnis (...) zu verändern." An anderer Stelle heißt es: Felber wäre "jedenfalls nicht zum Parteivorsitzenden gewählt worden".

Die Vorsitzwahl: In der Klagebeantwortung liest man einmal mehr von einer "blamablen Verwechslung" beim Ergebnis der roten Vorsitzwahl. In Summe will der Verteidiger der Sozialdemokraten aber keine weitere rechtliche Verfehlung in der Aufarbeitung der Causa erkennen. Felber monierte beispielsweise, das zunächst "einfache" Mitarbeiter der SPÖ die Stimmen in der Wiener Parteizentrale nachgezählt hätten und keine Mitglieder der Wahlkommission. Die Roten führen an, dass gemäß Statut der "als gewählt gilt", der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht habe. Das sei Babler – mit oder ohne Verwechslung.

Felber bleibt empört. "Ich hoffe von ganzem Herzen, die SPÖ kehrt bald wieder zur Einhaltung der eigenen Statuten zurück und beendet diese zunehmende Mitgliederdiskriminierung und beendet die internen Streitigkeiten", erklärt der Unternehmer. "Nur mit einer intern abgestimmten, gemeinsamen, nach außen vertretenen Meinung sind wir stark."

Und Felber schließt zwar mit den Worten "Freundschaft", kündigt aber auch an, dass sein Anwalt die Antwort der SPÖ auf seine Klage ebenfalls beantworten werde. Im November will Felber übrigens SPÖ-Chef Andreas Babler neuerlich herausfordern. (Jan Michael Marchart, 8.9.2023)