Monatelang stockte die Auszahlung von Corona-Hilfen, weil die Republik Österreich mit der EU einen Disput über mögliche Überförder- und Wettbewerbsverzerrungen ausfocht. Nun verlieren betroffene Unternehmen zunehmend die Geduld und bereiten sich auf den Klagsweg vor.

Der Grund: Sie wollen nicht hinnehmen, dass ihre Anträge entweder ohne Begründung abgelehnt, nach Monaten des Prüfens und Wartens noch immer nicht erledigt oder jene entscheidenden Gutachten des Finanzamts nicht offengelegt werden, mit denen die Covid-19-Finanzierungsagentur Cofag Förderabsagen legitimiert.

Eine gut gefüllte Geldkassette mit Euroscheinen und Euromünzen.
Ohne das Go der Regierung in Form einer neuen Verordnung werden die ausständigen Corona-Hilfen nicht ausgezahlt.
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Den Anfang macht Hotelbetreiber und -entwickler Amedia mit Häusern in Linz, Krems, Sattledt, Graz-Airport und Lustenau, die teils kurz vor dem ersten Lockdown im März 2020 eröffnet wurden. Amedia kündigt eine Klage auf Offenlegung der von der Finanzverwaltung erstellten Risikoanalyse an. Diese sei im Zuge der Ablehnung der Förderanträge nicht vorgelegt worden. Die Fördervoraussetzungen sieht man bei Amedia erfüllt, denn für neu gegründete oder übernommene Unternehmen sahen die einschlägigen Verordnungen mangels Bilanzen aus dem Jahr 2019 vor, dass ein plausibler Business- und Finanzierungsplan vorgelegt wird. Positiv beschieden wurden die Förderanträge der Hotelgruppe bis dato dennoch nicht. Nun versucht man es über den Gerichtsweg.

Zeit und Kosten

Das kann zwar Jahre dauern und enorme Kosten etwa für Gutachten verursachen, sagte der mit derartigen Klagen vertraute Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem auf Finanzierungen für Klein- und Mittelbetriebe spezialisierten Beratungsunternehmen Finanzombudsteam. Man habe aber keine andere Wahl. Denn die Cofag unterliege im Fall einer ablehnenden oder vom Antrag abweichenden Entscheidung der Begründungspflicht, sagt Anwalt Waitz. Die Cofag schiebe die Verantwortung und die Prüfung von Anträgen auf die Finanzämter ab, sei letztlich an diese sogenannten Ergänzungsgutachten aber nicht gebunden.

Mittels Zivilklagen zum Erfolg kommen beziehungsweise sich gegen Förderablehnungen zur Wehr setzen könnten sich laut Finanzombudsteam-Chef Gerald Zmuegg deutlich mehr Unternehmen. Sein Beratungsunternehmen vertrete rund 400 Unternehmen, darunter mehr als 60, die mit der Höchstgrenze von 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen in Konflikt geraten sind. Laut dem befristeten EU-Beihilfenrahmen galt diese Obergrenze für Einzelunternehmen. Österreich hingegen gewährte Hilfen in diesem Rahmen auch Konzernunternehmen – teilweise bis Ende September 2022, obwohl bereits Ende Juni 2022 Ultimo war.

Offene Anträge

Alles zusammen verlängerte die Reihe der auf Covid-19-Hilfen wartenden Unternehmen beträchtlich. Laut Cofag sind von 1,3 Millionen Anträgen noch 6916 offen, 3.565 davon beträfen beihilferechtliche Fragen mit der EU, die inzwischen allerdings geklärt seien. Es gebe einen Fahrplan, über den Betroffene informiert seien. Allerdings ist die entsprechende Verordnung seitens der Regierung noch ausständig. Die restlichen Anträge sind bei Finanz oder Cofag in Prüfung. Es gebe "hochkomplexe Fälle", wo man die Höhe der geforderten Hilfsgelder nicht nachvollziehen könne, zitierte die APA Cofag-Geschäftsführer Marc Schimpel, der auf die Pflicht zum sorgsamen Umgang mit Steuergeld verwies.

"Hier wird auf dem Rücken der Unternehmen politisches Kleingeld gewechselt", sagt Finanzberater Zmuegg. Den Unternehmen fehle jene Liquidität, die durch die versprochenen Covid-Hilfen ersetzt werden sollte. "Die Steuerstundungen beim Finanzamt laufen aus, die Banken werden ungeduldig, der Staat zahlt Förderungen nur schleppend aus und droht jetzt auch noch mit Rückforderungen von Förderungen, weil die Verordnungen schlampig gemacht waren." (Luise Ungerboeck, 14.9.2023)