Karl-Heinz Grasser vor Gericht, mit seinem Handy in der Hand.
Die Bank Austria wollte 17 Millionen Euro von der Republik. So viel hätte sie verdient, hätte die CA Immo die Buwog bekommen, argumentierte sie.
APA/Georg Hochmuth

Fast 17 Millionen Euro Schadenersatz hat die Unicredit Bank Austria von der Republik Österreich im Zusammenhang mit der Causa Buwog eingeklagt – Anfang September ist sie mit diesem Anliegen abgeblitzt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LG ZRS) hat das Klagebegehren abgewiesen, die Ansprüche seien verjährt. Das Urteil von 6. September ist rechtskräftig.

Die Angelegenheit hängt mit der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften Buwog und Co 2004 zusammen. Im Strafverfahren wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere Ende 2020 unter anderem wegen Korruption zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bis zur letzten Runde des Bieterverfahrens für die Bundeswohnungen hatte die CA Immo mit ihrem Angebot von 960 Millionen Euro die Nase vorn, dann machte aber die Immofinanz mit einem Miniabstand von rund einer Million Euro das Rennen. Sie zahlte Hochegger später 9,6 Millionen Euro Beraterhonorar, er reichte rund 7,7 Millionen davon an Meischberger weiter, der dann auch Grasser bedacht haben soll. Grasser und Meischberger bestreiten das seit jeher, für alle gilt die Unschuldsvermutung. Grasser hatte sich dem Zivilverfahren als Nebenintervenient angeschlossen.

Bank-Anwälte sahen keine Verjährung

Die Unicredit argumentierte in ihrer Klage, sie hätte mit der CA Immo einen Vorvertrag für die Finanzierung von deren Angebot geschlossen. Wäre die CA Immo zum Zug gekommen, hätte die Bank die eingeklagte Summe verdient. Grasser trage Schuld daran, dass die CA Immo den Zuschlag nicht erhielt, argumentiert die Bank und stützt sich aufs nicht rechtskräftige Strafurteil. Durchs In-die-Höhe-Treiben des Preises habe sich die Republik bereichert. Verjährt sei der Anspruch nicht, die Anwälte der Unicredit stützten sich auf den Zeitpunkt des Urteils des Straflandesgerichts.

Die Richterin sah es anders. Die dreijährige Verjährungsfrist habe spätestens mit der Veröffentlichung der Buwog-Anklageschrift im Juli 2016 begonnen. Der Klägerin sei es zumutbar gewesen, diese "durch eigene MitarbeiterInnen der 50 JuristInnen umfassenden Rechtsabteilung oder Befassung einer Anwaltskanzlei durchzuarbeiten". Aus der Anklage sei "der ganze Sachverhalt, aus dem sich der gegenständliche Anspruch ableiten lässt (...) ersichtlich". Die Bank bekämpft das Urteil laut Auskunft eines Sprechers nicht: "Wir respektieren es und betrachten die Causa für die Unicredit Bank Austria daher als abgeschlossen." Der Anwalt von Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, nahm die Entscheidung "mit einer gewissen Erleichterung" zur Kenntnis, weil man den Einwand der Verjährung von Anfang an gebracht habe.

Auch die CA Immo hat die Republik geklagt. In einem Verfahren vor dem Wiener Landesgericht steht ein Zwischenurteil zur Verjährungsfrage an, im zweiten geht es um 1,7 Milliarden Euro. Dieser Gerichtsprozess ist unterbrochen, solange das Strafverfahren noch läuft. Und da ist derzeit der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug; erwartet wird, dass er 2024 entscheidet. (Renate Graber, 26.9.2023)