An einem Hund vorbeizulaufen kann tödlich sein. Eine 60-jährige Joggerin hat den Umstand, dass ein American Staffordshire Terrier keinen Beißkorb getragen hat, mit dem Leben bezahlt. Der tragische Vorfall hat die Diskussion über die Haltung sogenannter Listenhunde neu entfacht. Und man muss den tiernarrischen Wauki-Liebhabern, die jetzt lautstark mit dem Argument kommen, dass kein Hund schon mit einem deutlich höheren Aggressionspotenzial das Licht der Welt erblickt, entgegenhalten: Auch wenn der Fehler oft beim Menschen liegt, ist es ein gewaltiger Unterschied, ob sich ein Bullmastiff oder ein Dackel im Wadel verbeißt. Fakt ist, dass die Beißkraft bei Kampfhunden deutlich größer ist als bei anderen Rassen. Und die Folgen daher umso dramatischer.

Eine tödliche Hundeattacke in Oberösterreich ruft die unterschiedlichen Hundehaltegesetze in Österreich in Erinnerung.
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Selbst wenn man kein Freund einer Anlassgesetzgebung ist, ist eine Neuausrichtung jetzt dringend notwendig. Aktuell ist der Umgang mit gefährlichen Hunderassen im Bundesländervergleich höchst unterschiedlich. So hat man in Oberösterreich bei der Novellierung des Hundehaltegesetzes auf eine Listenführung verzichtet. Es reicht der Nachweis eines sechsstündigen Sachkundekurses. Der übrigens ohne Hund absolviert wird. Was es braucht, ist aber ein einheitliches Bundesgesetz nach Wiener Vorbild. Wer sich für eine bestimmte Rasse entscheidet, wird samt Vierbeiner gesetzlich an die kurze Leine gelegt: verpflichtender Hundeführschein, Leinen- und Beißkorbpflicht sowie ein Alkohollimit für Halter. (Markus Rohrhofer, 3.10.2023)