Wien – Die türkis-grüne Bundesregierung dürfte sich auf einen neuen Entwurf für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes geeinigt haben. Laut STANDARD-Informationen wird die Koalition das Ergebnis am Donnerstag bei einer Pressekonferenz verkünden. Die Oppositionsparteien sollen zuvor bei einem Termin über den überarbeiteten Entwurf informiert werden. Die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ ist für die notwendige Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Karoline Edtstadler
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) musste in ihrer Partei viel Überzeugungsarbeit leisten.
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Es ist nicht der erste Durchbruch, den Türkis-Grün in dieser Angelegenheit vermeldet. Die Koalitionsparteien hatten sich bereits im Regierungsprogramm detailreich auf die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes und die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung geeinigt. 2021 präsentierten die Regierungsparteien dann – nach damals schon zähen Verhandlungen – einen fertigen Entwurf, der allen Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Information einräumen sollte.

Widerstände innerhalb der Volkspartei

Dieser Gesetzestext war bereits mit einer Reihe von Ausnahmen versehen, etwa wenn die Beantwortung einer Anfrage einen zu großen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde. Die Volkspartei stand dennoch nicht geschlossen hinter dem Entwurf, weswegen das Gesetz noch nicht beschlossen wurde. Vor allem Länder und Gemeinden sträubten sich gegen die neuen Transparenzregeln. Offen kritisierten sie den befürchteten Verwaltungsaufwand und schwierige Abwägungen zwischen Recht auf Information und Datenschutz.

Auch eine jahrzehntelang gepflegte Kultur der Intransparenz hat bei einigen öffentlichen Stellen die Widerstände zumindest verstärkt. Nach monatelanger Überzeugungsarbeit und Verhandlungen vor allem mit Ländern und Gemeinden hat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) nun offenbar einen Kompromiss gefunden.

Entwurf noch unter Verschluss

Wie genau dieser aussieht, war am Mittwochabend nicht in Erfahrung zu bringen. In einem noch unfertigen Zwischenentwurf war zuletzt eine Ausnahme für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern vorgesehen, was die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Informationen betrifft; ob dieser Passus erhalten bleibt, ist unbekannt.

Mit der Einigung zwischen Volkspartei und Grünen ist das Gesetz freilich noch lange nicht beschlussreif. Denn für die Verfassungsänderung braucht die Koalition eine Zweidrittelmehrheit, also die Stimmen von FPÖ oder SPÖ. Die Freiheitlichen haben an der Materie nie Interesse gezeigt. Die Sozialdemokraten äußerten sich offiziell stets wohlwollend zum Thema, doch auch rot regierte Länder und Städte hegen eine tiefsitzende Transparenz-Skepsis. (sefe, 4.10.2023)