Vizekanzler Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Edtstadler (ÖVP)
Vizekanzler Werner Kofler (Die Grünen) und Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler (ÖVP) verkündeten die Einigung beim Informationsfreiheitsgesetz.
APA/MAX SLOVENCIK

Wien – Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit die türkis-grüne Koalition zuletzt eine Einigung beim Informationsfreiheitsgesetz verkündet hat. Seitdem versuchte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Gemeinden und Länder von der Abschaffung des Amtsgeheimnisses zu überzeugen – und den Gesetzestext mit ihnen nachzuverhandeln.

Nun soll das Amtsgeheimnis mit 2025 wirklich Geschichte sein, an seine Stelle wird den Plänen zufolge das neue Informationsfreiheitsgesetz treten. Mit diesem soll dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Bürger sollen künftig leichter Einsicht erhalten können.
Getty Images

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Edtstadler präsentierten am Donnerstag die Regierungsvorlage zum neuen Informationsfreiheitsgesetz. Die Regierung bezeichnete das Vorhaben in einer Presseunterlage als "historischen Paradigmenwechsel", mit dem "Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme" gemacht werde.

Video: Regierung lockert Transparenzregeln für Gemeinden und Landtage
APA/ bes

"Grundrecht auf Information"

Mit dem neuen Gesetz soll ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Information eingeführt werden. Anstelle des Amtsgeheimnisses tritt ein "Grundrecht auf Information" für jede und jeden, das erforderlichenfalls auch bei Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden kann.

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie von allen Gemeinden – samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen. Informationen sind auch von nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, zu erteilen. Dabei darf aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.

Zeit zur Auskunftserteilung haben die informationspflichtigen Stellen ab Antragsstellung vier Wochen, wobei diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden kann. Bei der Auskunftserteilung ist auf Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Datenschutz, Rücksicht zu nehmen.

Aktive Veröffentlichungspflicht

Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden. Diese sollen auf einer Website (dem zentralen Informationsregister) öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnern sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Darüber hinaus gilt diese Verpflichtung auch für den Nationalrat und den Bundesrat, sowie den Rechnungshof und der Volksanwaltschaft, ebenso für die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof.

Nicht proaktiv veröffentlicht werden müssen Informationen, die im Interesse der nationalen Sicherheit einer Geheimhaltung unterliegen, Gleiches gilt für derartige Informationen betreffend der umfassenden Landesverteidigung oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Zustimmung von SPÖ oder FPÖ erforderlich

Für die Umsetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sowie eine qualifizierte Zustimmung des Bundesrats erforderlich – und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Am Donnerstagvormittag wurde das Paket den Parlamentsfraktionen vorgestellt; wie die Fraktionen entscheiden, ist noch offen. In der Vergangenheit hatte sich die SPÖ wiederholt für die Umsetzung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen, eine Zustimmung der FPÖ gilt als eher unsicher.

Beschlossen werden soll das Gesetz so rasch wie möglich, in Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Regierungsplänen dann im Jahr 2025. Jedenfalls aber soll zwischen Parlamentsbeschluss und dem Inkrafttreten eine Zeitspanne von eineinhalb Jahren liegen, damit sich die jeweiligen Stellen ausreichend vorbereiten können. (APA, red, 5.10.2023)