Es ist weitaus nachhaltiger, zuerst leerstehende Wohnungen auf den Markt zu bringen, bevor man neue baut – besonders in Zeiten hoher Bau- und Grundstückspreise. So weit, so logisch.

Nur ist die Sache mit dem Leerstand viel komplizierter. Das fängt damit an, dass nicht einmal ganz klar ist, wie man ihn definieren soll. Nicht jede zeitweise unbewohnte Wohnung ist gleich ein Leerstand. Dazu kommen die Schwierigkeiten bei der Erhebung. Viele Gemeinden wissen nicht einmal selbst, wie groß das Problem bei ihnen ist und warum Immobilien überhaupt leer stehen.

Leerstandsabgaben für ungenutzte Immobilien - bringt das etwas? Noch ist es zu früh, ein Fazit zu ziehen.
Imago / Jochen Eckel

Treffsichere Gesetze?

Immerhin ist das Thema in den letzten Jahren in der Politik angekommen – in der Landespolitik. In Salzburg, der Steiermark und Tirol gibt es seit kurzem Leerstandsabgaben, demnächst sollen sie auch in Vorarlberg eingeführt werden.

Noch ist es zu früh, um zu sagen, ob die Gesetze treffsicher sind. Klar ist aber jetzt schon: Die Abgaben, die derzeit verlangt werden, sind zu niedrig. Sie belaufen sich auf ein paar Hundert, maximal ein paar Tausend Euro im Jahr. Das wird jene, die ihre Immobilien bewusst leer stehen lassen, weil sie sie für Angehörige aufheben wollen oder auf Wertsteigerungen spekulieren, nicht dazu motivieren, sie zu vermieten.

Die Hände gebunden

Den Ländern sind allerdings die Hände gebunden. Für eine höhere Abgabe, die Eigentümerinnen und Eigentümern zu denken geben würde, bräuchte es eine Gesetzgebung durch den Bund. Das hat der Verfassungsgerichtshof in den 1980er-Jahren entschieden, als er eine Abgabe auf unvermietete Wohnungen in Wien aufhob. Bis zu einer solchen bundesweiten Regelung sollten Gemeinden zumindest genau hinschauen, wenn Eigentümer die vielen Ausnahmeregeln geltend machen, um sich die Leerstandsabgabe überhaupt zu ersparen. (Franziska Zoidl, 16.10.2023)