Ohne die Windkraft kann die Energiewende nicht gelingen. Doch der Ausbau bleibt derzeit weit hinter den Zielen zurück.
IMAGO/Manngold

Eigentlich wollte er schon im August den geplanten Windpark auf dem Silbersberg für die staatliche Förderung einreichen. "Aber die Absicherung hat einfach nicht gereicht", sagt Michael Hainzl. Er ist Geschäftsführer von Windheimat, zusammen mit der Grünstrom GmbH plant das Unternehmen eine neue Anlage in der Steiermark. Doch die Kosten für eine neue Anlage seien im vergangen Jahr um rund 30 Prozent gestiegen, die Finanzierungskosten hätten sich sogar mehr als verdoppelt. Weil allerdings die Förderung nicht angeglichen worden war, sei das Projekt zu den Konditionen nicht finanzierbar gewesen, so Hainzl.

In derselben Lage befanden sich dutzende weitere Anlagenbetreiber: Kein einziger reichte ein Projekt bei der jüngsten Ausschreibung ein. Die Branche warnte, der Ausbau der Windkraft – der sowieso bereits weit hinter den Zielen herhinkt – werde durch die niedrige Absicherung ausgebremst.

Nach langer Debatte in der Regierung wird sie jetzt angehoben: Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Budgets einigte sich die Regierung auf eine Novelle der sogenannten Marktprämienverordnung, mit welcher der Erneuerbaren-Ausbau stärker gefördert wird. Am heutigen Freitag tritt sie in Kraft.

Absicherung gegen niedrigen Strompreis

"Die Anpassung war ein wichtiger Schritt für den Ausbau in der Windkraft", so Hainzl. Er wolle in der nächsten Ausschreibung auf jeden Fall mitbieten, wenngleich die Reform den massiven Kostenanstieg nicht widerspiegle.

In der Ausschreibung können Betreiber einen Preis pro Kilowattstunde bieten, den sie mit der Anlage mindestens erreichen wollen. Liegt der Strompreis, den sie später am Markt bekommen, über diesem Wert, gibt es keine Förderung durch den Staat. Bei deutlichem Überschreiten des Strompreises und damit der Erlöse müssen sie an die Förderstelle zahlen.

Fallen die Stromkosten hingegen unter den gebotenen Preis, bekommen Betreiber die Differenz ausgezahlt. Das Modell soll als eine Art Absicherung dienen und etwa Betreibern helfen, Kredite von Banken zu bekommen – und gleichzeitig eine Überförderung in Zeiten besonders hoher Strompreise verhindern.

Blockade gelöst

Der Höchstpreis für die sogenannte Marktprämie, um die es bei der Ausschreibung geht, lag bisher bei 8,22 Cent pro Kilowattstunde. Die Novelle, die jetzt in Kraft tritt, hebt den Preis auf 9,28 Cent pro Kilowattstunde – das hatte ein Gutachten eines Konsortium der TU Wien, des Austrian Institute of Technology (AIT), der WU Wien und des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung bereits vergangenen Herbst empfohlen.

Außerdem erhöht die Novelle das Ausschreibungsvolumen für Windkraftanlagen. Sie wird von 100 auf 200 Megawatt erhöht. Dazu kommen weitere knapp 150 Megawatt, die heuer bisher nicht vergeben wurden. Insgesamt können sich daher jetzt Projekte mit insgesamt 350 Megawatt die Förderung holen.

"Ich gehe davon aus, dass das Volumen auch wirklich abgeholt wird", sagt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Projekte, die sich bewerben können, gebe es bereits genügend. "Dieser Durchbruch war wirklich bedeutend. Die Blockade ist gelöst", sagt er.

Besonders wichtig sei das, weil der Ausbau bereits jetzt deutlich verlangsamt wurde. Während in diesem Jahr rund 300 Megawatt an Windkraftanlagen zugebaut werden, sei für kommendes Jahr bloß die Hälfte davon zu erwarten, so die IG Windkraft.

Der Standard

Kompromiss zu Wasserkraft und Biomasse

"Hätten wir die Novelle nicht verabschiedet, wäre der Windkraftausbau zum Erliegen gekommen", sagt Lukas Hammer, Energiesprecher der Grünen. Das habe das Ergebnis der jüngsten Ausschreibung, bei der kein einziges Projekt eingereicht wurde, gezeigt. Die Grünen hatten die Anhebung der Absicherung bereits in den vergangenen Monaten gefordert.

Die ÖVP lehnte allerdings ab. Sie forderte Technologieoffenheit, wie Energiesprecherin Tanja Graf erklärt. Der rasche Ausbau alternativer Energieformen sei eine Notwendigkeit. "Dabei treten wir für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Technologien beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen ein", so Graf.

Im Kompromiss wurden nun auch die Förderwerte für Wasserkraftanlagen sowie für Biomasse und Biogas angehoben. Ausschreibungen gibt es für sie in diesem Jahr allerdings keine mehr. (Alicia Prager, 20.10.2023)