Seit der Corona-Pandemie waren Trauerfeiern nur am Grab auf Wiens Friedhöfen möglich. Der Preis dafür wurde mit der Hälfte jener Kosten veranschlagt, die für eine Verabschiedung in einer Aufbahrungshalle angefallen wären.
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Das Leben wird teurer. Und weil auch das Sterben mit dem Leben zu tun hat, gibt es hier keine Ausnahme. Bei den Friedhöfen Wien steht ab Dezember sogar eine deutliche Teuerung ins Haus – und das hat mit Corona zu tun.

Denn in der Pandemie wurde auf den Friedhöfen im Jahr 2020 als Corona-Notmaßnahme die Möglichkeit geschaffen, Trauerzeremonien direkt am Grab durchzuführen. Damit wurden Trauerfeiern außerhalb von Aufbahrungshallen ermöglicht: Das war insofern eine logische Maßnahme, da es Abstandsregeln gab und größere Treffen in geschlossenen Räumen nicht erlaubt waren. Die Kosten für eine Verabschiedung direkt am Grab wurden mit 222,50 Euro veranschlagt: Das ist die Hälfte des Betrags, der für eine Trauerfeier in der Aufbahrungshalle an die Wiener Friedhöfe zu bezahlen ist. Neben den Ausgaben für die Trauerfeier fallen freilich bei einer Bestattung zahlreiche weitere Kosten an – von Sarg oder Urne über Friedhofsgebühren bis hin zu weiteren Ausgaben für den Bestatter. Sie können insgesamt auch mehrere Tausend Euro ausmachen.

Der ermäßigte Tarif für Verabschiedungen direkt am Grab gilt seit 6. Mai 2020 und erlaubte bisher damit eine Trauerzeremonie um 222,50 Euro statt um 445 Euro – für einen Sarg. Nach dreieinhalb Jahren wird diese Möglichkeit aber von den Friedhöfen Wien ersatzlos gestrichen: Ab 1. Dezember können keine Verabschiedungen nur am Grab auf den 46 Friedhöfen der Friedhöfe Wien GmbH mehr gebucht werden, wie eine Sprecherin dem STANDARD bestätigte. "Durch das Enden sämtlicher Corona-Verordnungen ab 30. Juni 2023 werden auch die Trauerzeremonien wieder in ihre gebräuchliche Form zurückgeführt."

Verabschiedung in Halle vorgeschrieben

Das bedeutet: Künftig können nur noch Trauerzeremonien in einer Verabschiedungshalle gebucht werden, eine Verabschiedung nur am Grab entfällt. Das ist auch in der Bestattungsanlagenordnung der Wiener Friedhöfe geregelt. Soweit keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen, hat die Verabschiedungsfeier demnach "grundsätzlich in einer Aufbahrungshalle zu erfolgen", heißt es da.

Im Anschluss an diese Feier wird weiterhin zusätzlich ein Abschiednehmen am Grab ermöglicht, und zwar "unter Berücksichtigung der verschiedenen religiösen bzw. traditionellen Riten". Eine Sprecherin der Friedhöfe verweist darauf, dass man mit den Regeln auf den Status quo vor Corona zurückkehre. "Trauerzeremonien am Grab waren regulär davor nie möglich."

Jörg Bauer vom Bestattungsunternehmen Lichtblick kritisiert diese Entwicklung. "Die Feiern am Grab wurden gerne angenommen und trugen auch bei kleiner Börse zu einer würdigen Lebensfeier bei", sagt er dem STANDARD. Immerhin habe es in Wien in den vergangenen Jahren auch eine Übersterblichkeit und ein entsprechendes Geschäft für die Friedhöfe Wien gegeben. Laut Statistik Austria gab es 2019, also im letzten Vor-Corona-Jahr, 16.150 Verstorbene in Wien. 2020, 2021 und 2022 starben hingegen durchschnittlich rund 18.000 Personen pro Jahr, die Werte waren relativ konstant. Im selben Zeitraum gab es trotz der Übersterblichkeit auch ein deutliches Bevölkerungswachstum.

Bilanzverlust im Vorjahr in Höhe von 17,7 Millionen Euro

Die B&F Wien – Bestattung und Friedhöfe GmbH schrieb im Jahr 2022 einen Bilanzverlust in Höhe von gleich 17,7 Millionen Euro. Die Gesellschaft gehört zu den städtischen Wiener Stadtwerken und verwaltet Beteiligungen an eigenen Tochterfirmen wie den Friedhöfen Wien oder der Bestattung Wien. Auf Anfrage des STANDARD wird der Bilanzverlust damit erklärt, dass es zu einer "massiven Erhöhung in der Bewertung von Pensionsrückstellungen" gekommen sei. "Es handelt sich um eine fiktive Zahl, keinen De-facto-Verlust", heißt es in einer Stellungnahme. Die Bewertung von Pensionsrückstellungen werde aber "in den Folgejahren wieder sinken".

Die B&F GmbH erbringe für Tochtergesellschaften wie die Bestattung oder die Friedhöfe Wien Shared-Service-Dienstleitungen und erzeuge selbst keine Umsätze. "Relevant sind die Abschlüsse und die Entwicklung der verwalteten Beteiligungen – und diese sind positiv", hieß es.

Seitens der B&F GmbH heißt es ergänzend, dass die Berechnungen der bilanzierten Pensionsrückstellungen auf einem Gutachten einer Versicherungsgesellschaft basierten. Die Höhe der Rückstellungen sei abhängig von der Pensionshöhe, Veränderungen von Pensionen und Gehältern sowie dem Zinsniveau. In den kommenden Jahren werde auf Basis des Gutachtens wieder mit positiven Jahresergebnissen gerechnet, wird betont. (David Krutzler, 1.11.2023)