Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Die Kläger ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Luxemburg/Wien/Straßburg – Vier Österreicherinnen und Österreicher, die ihre Rechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet sehen, ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 und Anwalt Reinhard Schanda wollen sie diesen Schritt gehen, nachdem eine Klimaklage im Sommer vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen worden ist. Das teilte Global 2000 am Freitag in einer Aussendung mit.

Die Kläger pochen auf den Umstieg auf klimafreundliche Energien. Im Erfolgsfall bekomme die Verwendung fossiler Energieträger ein gesetzlich verbindliches Ablaufdatum, gestaffelt bis 2040, hieß es in der Mitteilung. "Wir wollen unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchsetzen, weil die Politik nicht ausreichend handelt. Alle Analysen zeigten, dass wir mit bestehender Klimapolitik die Ziele weit verfehlen werden", sagte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000.

VfGH wies Antrag aus formalen Gründen zurück

Als Argument nennen die Kläger – ein Pensionist, eine Aktivistin, ein Bürgermeister und eine Biobäuerin –, dass die politische Untätigkeit beim Klimaschutz ihr Menschenrecht auf Leben verletzt. Der VfGH wies einen entsprechenden Antrag von Global 2000 und vier Mitklägern im Sommer zurück. Der VfGH gab als Begründung an, dass der Gesetzgeber bei der Maßnahmenwahl größeren Spielraum hat als im Antrag vorgesehen.

Anwalt Schanda sieht aktuell in der Zurückweisung der von Global 2000 eingereichten Klage keine ausreichende Begründung des VfGH gegeben: "Der VfGH hätte sich hier die Frage stellen und beantworten müssen, ob es in Österreich derzeit an geeigneten Klimaschutzmaßnahmen fehlt bzw. ob bestehende Klimaschutzmaßnahmen offensichtlich zur Erreichung des Schutzziels ungeeignet sind."

Weitere Klage zurückgewiesen

Ebenfalls im Sommer zurückgewiesen wurde unabhängig davon eine Klimaklage von zwölf Kindern und Jugendlichen durch den VfGH. Die Richter stellten fest, dass nicht alle Teile – des von Experten als zahnlos kritisierten – Klimaschutzgesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es damals. Der Antrag sei zu eng gefasst gewesen.

Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge gehabt, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen, hieß es im Sommer.

Keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionszielwerte

Die alte Regelung des Klimaschutzgesetzes lief am 31. Dezember 2020 aus, seither sind hierzulande keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionszielwerte mehr vorgegeben. Festlegen wollte man darin, die Republik bis 2040 klimaneutral zu gestalten, mit für Bund und Länder verbindlichen Emissionshöchstwerten für jedes Jahr. Bis 2030 sollte der Nettoausstoß halbiert werden, zehn Jahre später wollte man bei netto Null anlangen. Mit Fortschreibung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen würde Österreich die EU-Klimaziele für 2030 klar verfehlen, kritisierte etwa Greenpeace den jüngsten Umweltbundesamt-Bericht. (APA, 10.11.2023)