Handwerker arbeitet
Manche Länder setzen bei der Wärmeversorgung schon jetzt auf eigene Maßnahmen, andere wollen darüber nachdenken. Der Großteil der Hauptstädte pocht jedoch auf eine einheitliche Lösung.
APA/dpa/Bernd Weißbrod

Die Ambitionen der türkis-grünen Regierung waren groß: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) hätte Österreichs Wärmeversorgung revolutionieren sollen. Geplant war, dass Öl-, Kohle- und Gasheizungen sowohl im Neubau als auch im Bestand bis 2040 durch ökologische Alternativen ausgetauscht werden müssen.

Abgespeckte Version

Geblieben ist davon relativ wenig: Statt einer großen Reform wurde vor rund einem Monat ein deutlich abgespecktes Paket vorgestellt: Ein Heizungsverbot soll es nur im Neubau geben. Im Bestand setzt die Regierung auf finanzielle Anreize. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen durch üppige Förderungen zu einem Umstieg bewegt werden.

War es das also mit der Pflicht zum Heizungstausch? Nicht unbedingt. Denn nicht nur der Bund hat die Möglichkeit, Öl und Gas einen Riegel vorzuschieben – auch die Länder haben hier Spielraum. "Die Bundesländer können die verpflichtende Abschaffung von Öl- und Gasheizungen innerhalb ihrer Kompetenzen unterschiedlich steuern", erklärt Josef Peer, Rechtsanwalt bei FWP. "Der Gestaltungsspielraum ist hier sehr weit." Ähnlich sieht das Julia Fritz, Partnerin bei PHH. Der Heizungstausch könnte auf Landesebene vor allem in den Bauordnungen geregelt werden.

Wien plant "Paket"

Rechtliche Möglichkeiten hätten die Länder also – doch die Bereitschaft ist derzeit noch eher gering, zeigen Anfragen des STANDARD in den neun Landesregierungen. Der Großteil der Bundesländer will den Fokus auf finanzielle Anreize legen. Vorbehalte gibt es zudem gegen einen Fleckerlteppich an Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern. Vereinzelt setzen die Landesregierung allerdings schon jetzt auf eigene Maßnahmen.

So plant etwa die Stadt Wien ein "Paket, aufbauend auf den landesgesetzlichen Möglichkeiten", heißt es auf STANDARD-Anfrage. Trotz des abgeschwächten EWGs wolle man am Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor festhalten. Die Wiener Stadtregierung fordert etwa, dass Förderungen des Bundes nicht nur auf Einfamilienhäuser ausgelegt werden, sondern auch auf den mehrgeschoßigen Wohnbau. Im kommenden Jahr will die Stadt dann einen Wärmeplan vorlegen, der ein "Leitbild dafür sein soll, wo lokale erneuerbare Energiequellen zur Wärmeversorgung zum Einsatz kommen können".

Auch in Vorarlberg zeigt man sich relativ aufgeschlossen: In der Bautechnikverordnung sei bei großen Renovierungen schon jetzt ein Absenkpfad der CO2-Emissionen verankert. Dadurch soll der Einbau beziehungsweise der Weiterbetrieb von Öl- und Gaskesseln deutlich erschwert und schrittweise verunmöglicht werden.

Finanzielle Anreize

Aus Sicht der Landesregierung im Burgenland könne man über "Verbote immer diskutieren". Viel wichtiger sei es jedoch, aus dem Bestand fossiler Heizsysteme herauszukommen, weswegen man auf finanzielle Anreize setze. Maßnahmen müssten sozial wirksam sein: "Es bringt auch nichts, Verbote zu machen, wenn sich das Verbot niemand leisten kann." In der Steiermark will man "Möglichkeiten erst dann prüfen", sobald das Wärmepaket des Bundes beschlossen ist.

Definitive Absagen an eigene Regelungen auf Landesebene erteilen Tirol, Niederösterreich und Oberösterreich. Aus Innsbruck heißt es, dass eine "bundeseinheitliche Regelung" anzustreben sei. Auch in Sankt Pölten will man nicht im Alleingang vorpreschen und pocht auf eine einheitliche Lösung. Zudem sei in Niederösterreich der Einbau von zentralen Kohle- und Ölheizungen schon seit 2019 untersagt. In Linz verweist man auf das Paket des Bundes. "Es wird für fossile Technologien keine landesspezifischen normativen Vorgaben geben müssen", heißt es auf Anfrage.

Grundrechtliche Grenzen

Die Antwort aus Salzburg fiel knapp und deutlich aus. In dem Land werde nicht mit Verboten vorgegangen, sondern mit konkreten Anreizen. Auf diese setzt auch das südlichste Bundesland, Kärnten. Man sei "klar gegen Eingriffe in das Eigentum". Der Bund habe die Pläne zum verpflichtenden Austausch von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler "aus gutem Grund wieder verworfen", heißt es von der Kärntner Landesregierung.

Bei Heizungsverboten wären die Länder freilich an grundrechtliche Grenzen gebunden. Mögliche Verbote dürfen etwa nicht "unverhältnismäßig" sein, sagt Wilhelm Bergthaler, Rechtsanwalt und Professor für Umweltrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz.

Konkret bedeute das, dass es etwa eine gewisse Vorlaufzeit geben muss und Ausnahmen in Fällen, in denen ein Tausch technisch nicht möglich oder sinnvoll ist. Da ein verpflichtender Heizungstausch ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit ist, brauche es – falls die Umstellungsfrist sehr kurz ist – zusätzlich entsprechende staatliche Förderungen oder ähnliche Maßnahmen, um den Eingriff abzufedern. Zudem müsste es aus Sicht von Bergthaler zumindest im städtischen Bereich die Möglichkeit geben, auf eine andere Form der Daseinsvorsorge umzustellen – also vor allem auf Fernwärme. Hier gibt es laut Bergthaler "noch viel ungenutztes Potenzial". (Nora Laufer, Jakob Pflügl, 28.11.2023)