Das Logo von Autos der italienischen Marke Fiat.
Fiat hat bei der Abgasreinigung des Leicht-Lkw Ducato, der auch in Wohnmobilen steckt, getrickst. Der OGH spricht ihnen Schadenersatz zu.
REUTERS/GUGLIELMO MANGIAPANE

Im Jahr acht nach Ausbruch des Dieselskandals tasten sich Verbraucher und deren Anwälte anhand von Erkenntnissen der Höchstgerichte an die Höhe von Preisabschlag bzw. Schadenersatz für Schummeldiesel heran. Nun ist es ein Spruch gegen den in Stellantis aufgegangenen Hersteller Fiat, dessen Leicht-Lkw Ducato auch als Wohnmobil verbreitet ist und Anlass zur Hoffnung gibt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt in seinem jüngst veröffentlichten Erkenntnis, dass ein Pensionistenehepaar aus Oberösterreich Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises hat, weil in dem Basisfahrzeug seines Hymer-Wohnmobils, einem Fiat Ducato, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Die 15 Prozent sind kein willkürlich festgelegter Wert, sondern jener aus dem Gutachten des Gerichtssachverständigen.

Abschaltung nach 22 Minuten

Anders als bei VW, Audi, Seat, Škoda und Porsche, bei deren EA189-Aggregaten sich die Abgasreinigung zwischen 15 und 33 Grad automatisch ausgeschaltet hat, setzte Fiat auf Zeit. Nach 22 Minuten Fahrbetrieb schaltete sich die Abgasrückführung automatisch ab, lief damit gerade einmal zwei Minuten länger, als der Test auf dem Prüfstand dauerte. Danach wurde NOx nicht mehr herausgefiltert.

Interessant an dem neuen OGH-Erkenntnis (Aktenzahl 8Ob70/23) ist ferner, dass das Höchstgericht seine frühere Festlegung, wonach Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises haben, relativiert beziehungsweise präzisiert. Entscheidend für die Höhe ist demnach, ob ein Sachverständigengutachten vorliegt. Ist das der Fall, belaufe sich der Schadenersatz auf den vom Gutachter empfohlenen Wert. Die Bandbreite zwischen fünf und 15 Prozent schließe nicht aus, dass die Wertminderung exakt festgestellt wird und der Käufer Ersatz derselben verlangt, heißt es im Urteil, das dem STANDARD vorliegt.

Instanzenzug

Der Schadenersatz kann also auch 30 Prozent betragen, sagt der mit Dieselklagen vertraute Rechtsanwalt Michael Poduschka. Dazu gebe es bereits einige Sachverständigengutachten. Im vorliegenden Fall bekommen die Käufer 15 Prozent, darauf hatte sich der vom Landesgericht Wels bestellte Sachverständige festgelegt. Das Erstgericht wies die Klage dennoch ab, das Oberlandesgericht Linz gab ihr statt.

Abgewiesen wegen Verjährung wurde vom OGH die Klage auf Gewährleistung gegen den Händler. Das hätte den Wohnmobilbesitzern übrigens mehr Geld gebracht, weil die Zinsen seit Ankauf des Fahrzeugs fällig geworden wären, nicht erst seit Klagseinbringung. (Luise Ungerboeck, 11.12.2023)