Nur noch mit der Genehmigung eines Richters oder einer Richterin darf die Polizei künftig Handys beschlagnahmen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden – und hat somit die bisherige Regelung, die es Ermittlungsbehörden erlaubte, Geräte selbst beim Verdacht auf kleinere Straftaten sicherzustellen, gekippt. Ein wichtiges Urteil, denn die bisherige Handhabe kommt aus einer Zeit, in der das Handy noch keinen so bedeutenden Stellenwert hatte.

Mobiltelefone dürfen nur mehr nach richterlicher Genehmigung sichergestellt werden.
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Der ÖVP kommt das zugute: Schon länger setzt sich etwa Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) für eine Stärkung von Beschuldigtenrechten ein.

Wer allerdings denkt, dass die ÖVP ihr Faible für den Datenschutz entdeckt hat, irrt. Eher geht es der Volkspartei um den Schutz der Volkspartei: Die ist nämlich bekanntlich spätestens seit dem Fund zahlreicher inkriminierender Nachrichten auf dem Smartphone des ehemaligen Kurz-Intimus Thomas Schmid in allerlei Korruptionsaffären verwickelt.

Wäre die ÖVP konsequent, würde sie nicht seit Monaten für einen Bundestrojaner trommeln – eine staatliche Überwachungssoftware, die auf Handys und darauf gespeicherte Chats zugreifen soll. Eine solche Software würde das Recht auf Datenschutz, wie es der VfGH in der jetzigen Causa feststellte, sogar noch mehr verletzen. Die ÖVP sollte also den aktuellen Rückenwind nutzen, umdenken und auch dem Bundestrojaner endlich eine klare Absage erteilen. (Muzayen Al-Youssef, 19.12.2023)