FPÖ-Chef Herbert Kickl (FPÖ) will ORF-Beitrag
FPÖ-Chef Herbert Kickl (FPÖ) will mit Regierungsverantwortung den ORF-Beitrag "wieder abschaffen".
APA/EVA MANHART

Die FPÖ hat am Mittwoch erneut ihr Missfallen über den neuen ORF-Beitrag kundgetan. "Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen", bekräftigte FPÖ-Chef Herbert Kickl in einer Aussendung. Für all jene, die noch nicht wissen, ob ihr Haushalt gebührenbefreit ist, richtete die FPÖ die Webseite www.orf-steuer.help ein. Dort stellt die Partei auch einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung des ORF-Beitrags zur Verfügung.

"Wer bislang keine GIS-Gebühr bezahlt hat, muss sich für die Zahlung registrieren und startet in das neue Jahr mit der maximalen Zusatzbelastung: dem ORF-Steuer-Hammer", heißt es auf der Homepage. GIS-Nachfolger OBS schreibe den neuen Zahlern "nämlich gleich im Jänner den vollen Jahresbeitrag von 183,60 Euro plus etwaige Landesabgaben auf einen Schlag vor". Und weiter: "Wer sich schon die GIS-Gebühr nicht leisten konnte oder wollte, muss nun – in Zeiten der Rekordinflation und Teuerung – gleich für das ganze Jahr im Voraus bezahlen. Wer bereits als GIS-Zahler registriert war, darf hingegen alle zwei Monate oder halbjährlich abbuchen lassen."

Was das Beitragsgesetz sagt

Tatsächlich gibt es laut neuem ORF-Beitragsgesetz zwei Möglichkeiten für Menschen, die bisher wegen reiner Streamingnutzung keine GIS zahlten, nun aber Beitrag zahlen müssen, weil sie nicht unter die Befreiungskriterien fallen: Wer der ORF-Beitragstochter OBS (bisher GIS) mit einem Sepa-Lastschriftmandat die Abbuchung des Beitrags erlaubt, kann alle zwei Monate oder halbjährlich Beitrag zahlen. Wer der OBS kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt, dem oder der wird tatsächlich gleich im Jänner der Beitrag für das ganze Jahr vorgeschrieben.

Für Menschen, die schon bisher GIS zahlten, kommt diese Vorgabe laut aktuellem Beitragsgesetz ab 2026 – dann müssen jene, die der OBS kein Sepa-Lastschriftmandat erteilen, ebenfalls gleich im Jänner den Jahresbeitrag zahlen.

Unternehmen schreibt die OBS – bemessen an der Kommunalsteuer, deren Daten erst im April vorliegen – Ende April oder Anfang Mai Jahresbeiträge vor. Einpersonenunternehmen sind davon ausgenommen.

Um Stundung ansuchen

Um eine Stundung ansuchen kann man bei der ORF-Beitrags-Service GmbH. Hier findet sich eine Erklärung, unter welchen Voraussetzungen Haushalte vom ORF-Beitrag befreit sind. So sind etwa Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld oder Mindestsicherung beziehen, ausgenommen, sofern ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten wird. Um das zu überprüfen, steht ein "Online-Befreiungsrechner" bereit.

Der ORF-Beitrag muss mittels einer Einzugsermächtigung, mittels Erlagschein, per Post oder per Online-Banking im Voraus bezahlt werden. Wählt man den Erlagschein, muss der ORF-Beitrag auf einmal überweisen werden, informiert die OBS. Bei einer Einzugsermächtigung kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.

Der ORF-Beitrag beträgt seit 1. Jänner 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Die bisherige an Fernseh- und Radiogerät gekoppelte GIS-Gebühr in Höhe von 18,59 Euro wurde damit abgelöst. Die bisher auf die GIS-Gebühr aufgeschlagene Umsatzsteuer wie auch andere Bundesabgaben fallen weg. In manchen Bundesländern – Tirol, Kärnten, Steiermark und Burgenland – wird aber nach wie vor eine unterschiedlich hohe Landesabgabe im Rahmen des ORF-Beitrags eingehoben, die nicht dem ORF zugutekommt. Nebenwohnsitze sind von der Gebühr ausgenommen, auch Gebührenbefreiungen bleiben aufrecht. (prie, APA, 3.1.2024)