Der Bundesrechnungshof bittet um Vorschläge von Gewalt- und Opferschutzorganisationen. Per Losverfahren sollen dann Institutionen ermittelt werden, die eine Spende erhalten.
APA/ROLAND SCHLAGER

Wer soll Geld aus unzulässigen Spenden an Parteien erhalten? Mit dieser Frage richtet sich der österreichische Rechnungshof (RH) an Bürgerinnen und Bürger. Im Jahr 2023 wurden dem RH 15.343,22 Euro von den Parteien weitergeleitet, die als unzulässige Parteispende deklariert wurden. Diese gilt es nun zu verteilen. Der RH bittet nun in einer Initiative bis 5. Februar um Vorschläge, welche Gewalt- und Opferschutzorganisationen davon profitieren sollen. Einreichungen sind per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage auf den Kanälen Instagram oder Facebook sowie auch per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien; Kennwort: Bürgerbeteiligung) möglich. Laut Parteiengesetz müssen unzulässige Parteispenden an den RH weitergeleitet werden. Die Präsidentin des Rechnungshofs hat in der Folge Einrichtungen zu bestimmen, die "mildtätigen und wissenschaftlichen Zwecken" nachkommen.

Konkret wurde im Jahr 2023 in einer Entscheidung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) ein von einer Fraktion im Europaparlament im Jahr 2020 finanziertes Inserat als Sachspende an die Neos qualifiziert. Laut RH schaltete diese EU-Fraktion Renew Europe zwei weitere vergleichbare Inserate. Aufgrund der Spendenbegrenzung (im Jahr 2021 waren es rund 7.700 Euro pro Spenderin oder Spender) überwiesen die Neos im Jahr 2023 den darüber hinausgehenden Betrag von 14.300 Euro an den RH. Weitere 85 Euro wurden von den Neos 2023 überwiesen, weil auch bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2021 bei den Sachspenden die Spendenobergrenze pro Jahr überschritten wurde.

Von der SPÖ kamen knapp 940 Euro: Hintergrund war eine Sachspende eines Unternehmens an die SPÖ (insgesamt 1.437,78 Euro), das zwar eine Niederlassung im Inland hat, dessen wirtschaftlicher Eigentümer jedoch in den Niederlanden sitzt. Im Einzelfall dürfen Parteien nur bis zu 500 Euro als Einzelspende erhalten, falls das Unternehmen einen ausländischen wirtschaftlichen Eigentümer hat. Die SPÖ überwies also den Differenzbetrag an den RH.

RH-Präsidentin Margit Kraker hat nun angekündigt, mit den eingelangten Vorschlägen für die Verwendung der Gelder eine Liste zu erstellen. Welche Organisation eine Spende erhält, wird dann per Los ermittelt. "Die Präsidentin legt Wert darauf, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich wirken, handelt." Das Ergebnis soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

2022 wurden knapp 6.000 Euro an drei Vereine verteilt

Im Jahr 2022 verteilte der Rechnungshof knapp 6.000 Euro an unzulässigen Spenden an Kinder- und Jugendeinrichtungen. Drei Institutionen erhielten jeweils rund 1.970 Euro: Es handelte sich um die Wiener Kinderhospiz gemeinnützige GmbH, den Verein e.motion – Equotherapie sowie den Verein Zellkern – Wegweiser zum Leben.

2021 wurden rund 25.200 Euro verteilt: Jeweils 3.000 Euro erhielten die Österreichische Multiple-Sklerose-Gesellschaft, das Neunerhaus, der Verein Kinder haben Zukunft, Sterntalerhof, Make-A-Wish Foundation Österreich, Vinzirast und Rainbows. An das Kinderhospiz-Netz wurden rund 4.200 Euro gespendet. (David Krutzler, 12.1.2024)