Es wirkt wie eine dramatische Filmszene. Doch für das türkisch-deutsche Brautpaar, das vergangenen Samstag durch Fremdenpolizisten in Schloss Vösendorf von seiner Unterschrift auf der Heiratsurkunde geradezu weggerissen wurde, war es traurige Realität. Der Staat in Gestalt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl hat die Ehepläne der beiden fürs Erste ruiniert – und sich mit einer behördlichen Gewaltmaßnahme in einen höchst persönlichen Lebensbereich gemengt, der menschenrechtlich besonders geschützt ist.

Polizeiauto
Die Polizei kam ins Standesamt - ist das rechtens?
APA/EVA MANHART

Das ist insofern problematisch, als solche Eingriffe ins Privatleben mit Zurückhaltung erfolgen sollten. Das aber ist allzu oft nicht der Fall, wenn es um Asyl und Fremdenrecht geht. Man erinnere sich an die immer wieder bekannt werdenden Abschiebungen und Abschiebeversuche bei gut integrierten Familien mit schulpflichtigen Kindern.

Im vorliegenden Fall war die Hochzeit schon länger geplant, doch wenige Tage davor wurde dem Bräutigam endgültig beschieden, dass er in Österreich kein Asyl bekommt. Das ermöglichte die Polizeiaktion. Doch nicht alles, was geht, ist auch richtig: Für ein deutsch-türkisches Paar gilt EU-Recht, das ihm ein legales Zusammenleben als Eheleute ermöglicht. Nach dem Jawort hätte der Mann automatisch Aufenthaltsrecht erhalten. Dies durch einen Großeinsatz der Fremdenpolizei zu vereiteln ist eines Rechtsstaats wie des österreichischen nicht würdig. (Irene Brickner, 16.1.2024)