In der Causa Kaufoptionen beim Messequartier in Graz ist zwar noch nichts entschieden, seit kurzem liegt aber auch ein Urteil in zweiter Instanz vor. Nach dem Erstgericht stellte sich auch das Oberlandesgericht Graz auf die Seite der Wohnungskäuferinnen und -käufer, die ihre Mietwohnungen von der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft ENW erwerben wollen. Das berichtet die Arbeiterkammer Steiermark in einer Aussendung.

Grazer Messequartier
Der Rechtsstreit um die Kaufoptionen im Grazer Messequartier dauert schon rund zwei Jahre an.
Nina Zappl

Die zunächst vom Bauträger genannten Kaufpreise waren unerwartet hoch. Im Durchschnitt wurden pro Wohnung um 60.000 Euro mehr verlangt als ursprünglich vereinbart.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Als die Wohnungen vor zehn Jahren bezogen wurden, war die Kaufpreisbildung ganz anders beschrieben worden, nämlich nach dem sogenannten Steirischen Modell. Das sei unter anderem im Mietvertrag sowie durch Begleitinformationen auf der Website des Unternehmens, Vorgespräche, handschriftliche Beilagen und Prospekte so dargestellt worden. In der Arbeiterkammer Steiermark ging man davon aus, dass dies vertragliche Vereinbarungen waren, die eingehalten werden müssen. Die ENW argumentierte hingegen, dass nach einer Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) im Jahr 2016 der sogenannte Buchwert als Mindestkaufpreis nicht unterschritten werden dürfe und es daher nun zu einem höheren Kaufpreis kommen müsse.

Das Oberlandesgericht Graz gab nun aber der Rechtsansicht der Arbeiterkammer und damit auch den Mieterinnen und Mietern vollinhaltlich Recht. Es liege eine vertragliche Vereinbarung vor, die einzuhalten sei. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, teilt die AK mit, jedoch wurde die ordentliche Revision zum Obersten Gerichtshof nicht zugelassen. (red, 20.1.2024)