Da war sie auf einmal: die Servicepauschale. Irgendjemand fing vor vielen Jahren damit an sie einzuheben, und auf einmal hatten sie ganz viele Unternehmen. Was genau inkludiert war, wusste man selten. Zahlen war ohnehin angesagt, weil man wollte die Dienstleistung ja weiterhin in Anspruch nehmen.

Nachdem der Oberste Gerichtshof im Vorjahr den Fitnessstudios erklärte, dass deren Servicepauschale rechtswidrig sei, springt dieser Tage die Arbeiterkammer auf das mediale Parkett und sagt doch tatsächlich laut heraus, dass die Servicepauschale der Mobilfunker ebenso "nicht rechtmäßig" sei. Vor allem deshalb, weil die Leistungen, die dahinterstehen, "nie oder selten in Anspruch genommen werden". Es steht weiters im Raum, die bisher bezahlten Pauschalen sogar zurückfordern zu können. "Sie haben ja die Kontodaten", sagt die Leiterin der Konsumentenpolitik der AK Wien, Gabriele Zgubic.

Smartphone Store
Mit der Anschaffung eines neuen Smartphones geht oft auch ein neuer Handyvertrag einher - inklusive und unvermeidlich mit Servicepauschale.
AP / Andy Wong

Verständliche Vorfreude

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) sowie die Mobilfunker selbst sehen das natürlich anders. Man würde sehr wohl notwendige Leistungen anbieten, und eine Umlegung des Fitnesscenter-Urteils auf die eigene Branche sei ohnehin nicht der richtige Zugang. Die Vorfreude der Kundinnen und Kunden, eventuell pro Jahr 20 bis 50 Euro weniger zu zahlen für Dinge, die man vielleicht gar nicht benötigt, muss man in Zeiten wie diesen allerdings auch verstehen.

Beschweren, wenn man durchkommt

Als großer Sieger kann man als kleiner Handytarifnutzer aber wohl nie aus diesem Kampf hervorgehen. Verschwindet die Servicepauschale, werden voraussichtlich einfach die Tarife erhöht. Dann kann man als zorniger Bürger versuchen, sich telefonisch bei der Hotline zu beschweren. Wenn man durchkommt. Weil das ist jetzt meistens bei so manchem Anbieter auch mit der Servicepauschale eher schwierig. (Alexander Amon, 22.1.2024)