Amtswege können dank App künftig verkürzt werden.
APA/HANS KLAUS TECHT

Nummer ziehen, Formular ausfüllen, warten: Amtsgeschäfte im echten Leben sind echte Zeit- und Energiefresser. Das dürfte erklären, warum mittlerweile zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher ihre Behördengänge lieber mit der App Digitales Amt erledigen. Außerdem wurde der Mobile-first-Ansatz im Digital Austria Act quasi zum Staatsziel erhoben.

"Mittlerweile benutzen rund 90 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher ein Smartphone. Daher war es von Beginn an mein Ziel, die Verwaltung dank gut gemachter Digitalisierung dorthin zu bringen, wo die Menschen sind, und das ist heutzutage das Smartphone", so Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP).

Push-Benachrichtigung für den Postkorb

Ein stark nachgefragtes Feature der App Digitales Amt wirkt eigentlich unscheinbar, verhindert aber, dass Behördenschreiben untergehen. Der digitale Postkorb, also der Posteingang etwa für Gemeindevorschreibungen oder Briefe der Sozialversicherung, beherrscht nun Push-Benachrichtigungen. Bislang wurde man lediglich per Mail über neu eingetroffene Nachrichten informiert. Diese muss man aber erst manuell in der Kategorie Profil rechts unten in der App sowie dem noch einmal Profil benannten Menüpunkt aktivieren.

Gebühr fällt

Der Urkundenservice ermöglicht nun die kostenfreie Bestellung von Geburtsurkunden sowie Auszügen zur Namensführung, Ehen oder eingetragenen Partnerschaften. Voraussetzung ist eine ID Austria (mit Basisfunktion) und dass die eigenen Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind. Dies ist automatisch bei allen Personen so, bei denen es seit dem seit 1. November 2014 eine Änderung im Personenstandsregister gegeben hat (wie beispielsweise eine Heirat). Bislang verlangte der Bund für die digitale Abfrage von derartigen Dokumenten zehn Euro.

Nebenwohnsitze digital melden 

Bei Wohnsitzänderungen stehen nun alle Meldevorgänge digital und einfach zur Verfügung. Bisher war nur die Änderung des Hauptwohnsitzes möglich. Ab sofort ist die An-, Ab- und Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnsitzen möglich. Meldevorgänge können auch für eigene Kinder, die am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sind, durchgeführt werden. Voraussetzungen sind eine ID Austria, Volljährigkeit und dass der aktuelle Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet ist. "Egal ob Sie rasch eine Urkunde wie die Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen müssen oder Íhren Wohnsitz ändern wollen – und sei es auch nur der Nebenwohnsitz. Sie können alle nötigen Behördenwege von zu Hause aus mit dem Handy erledigen. Dies ist möglich, wann Sie wollen und wo Sie wollen. Sie ersparen sich so den physischen Gang zum Amt und sparen sich vor allem Zeit und Aufwand", so Tursky.

Baba, Linksammlung

Außerdem erhält die oft wie eine beliebige Linksammlung wirkende Hilfeseite oesterreich.gv.at eine neue Ordnung: Ab sofort werden unter "Lebenslagen" sämtliche Services thematisch sortiert. Man findet so alle Informationen zur Heirat, der Geburt eines Kindes oder dem Pensionsantritt nach Themen gebündelt. Aus dem Feedback von Nutzerinnen und Nutzern wurde die Navigation unter "Themen" neu organisiert, das soll die Seite übersichtlicher machen.

2024 sollen noch weitere Funktionen folgen. Aus dem Feedback und den Erfahrungen der Ausweisplattform E-Ausweise sollen weitere digitale Ausweise entwickelt werden. Noch heuer soll es laut Tursky den digitalen Zulassungsschein geben. Ein genaues Datum gibt es aber noch nicht.

Laut Tursky erledigen 76 Prozent der Menschen in Österreich ihre Amtswege elektronisch. Der digitale Führerschein wurde mittlerweile 550.000-mal heruntergeladen.

Staatsanleihen per App

Künftig kann man im digitalen Amt dem Staat sogar Geld leihen. Bis zum Ende des zweiten Quartals wird es ein Nachfolgemodell zum 2020 eingestellten Bundesschatz geben. Privatanlegerinnen und Privatanleger können ihr Geld in Bundeswertpapiere anlegen. Ab 100 Euro kann man Bundesanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis zu zehn Jahren erwerben. Der Einstieg soll mittels ID Austria möglich sein. (pez, 31.1.2024)