Für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist das Thema nicht vom Tisch.
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Brüssel/Straßburg – Die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte in vielen Ländern Europas beschäftigen diese Woche auch das EU-Parlament in Straßburg. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Dienstag vor den EU-Abgeordneten an, die umstrittene Pestizidverordnung (Sustainable Use Regulation, SUR) zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zurückziehen zu wollen. Die Abgeordneten hatten die geplante Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in der EU um 50 Prozent bis 2030 im November abgelehnt.

Video: EU-Kommission zieht Gesetz für Pestizidverringerung zurück.
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Polarisierung

Die Kommission habe die SUR-Verordnung mit dem Ziel vorgeschlagen, die Risiken der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. "Doch der Vorschlag hat polarisiert", so von der Leyen. Nach dem Europäischen Parlament seien auch im Rat keine Fortschritte mehr erzielt worden: "Ich werde meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission daher vorschlagen, den Vorschlag zurückzuziehen." Das Thema sei jedoch nicht vom Tisch: Die Kommission werde zusammen mit anderen Stakeholdern einen ausgereifteren Vorschlag vorlegen.

Die Kommissionschefin plädierte ebenso wie EU-Ratspräsident Charles Michel für einen gemeinsamen Dialog mit den Akteurinnen und Akteuren der Landwirtschaft. "Es geht darum, die Polarisierung der Debatte zu überwinden", so von der Leyen. Landwirte bräuchten attraktive wirtschaftliche Anreize für Naturschutzmaßnahmen. "Nur, wenn wir gemeinsam unsere Klima- und Umweltschutzziele erreichen, erhalten die Landwirte ihre Lebensgrundlagen." Die Agrar- und Ernährungsbranche brauche nachhaltige Perspektiven.

Europäische Bauernlobby begrüßt Vorschlag

Die europäische Bauernlobby COPA-COGECA begrüßte den Vorstoß. Die EU-Kommission erkenne endlich an, dass ihr Ansatz nicht der richtige gewesen sei, schrieb Verbands-Präsidentin Christiane Lambert auf dem Kurznachrichtendienst X.

Die EU hatte bereits Ende Januar angekündigt, die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Gegenzug für Agrarsubventionen nicht wieder einzuführen. Die Auflage ist zur Regeneration der Natur gedacht. Nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs setzte die EU-Kommission diese Regelung jedoch aus Sorge über die Ernährungssicherheit aus. (APA, Reuters, 6.2.2024)