Wien – SPÖ-Mediensprecherin Muna Duzdar erwartet von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) eine Prüfung, ob es beim von der FPÖ für den ORF-Stiftungsrat nominierten Peter Westenthaler eine berufliche Unvereinbarkeit gibt. Westenthaler soll – wie berichtet – auf einem Ticket der FPÖ in das wichtigste Gremium des ORF einziehen. Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker ist bei der Mediengruppe Österreich als Politkommentator des TV-Senders und als Kolumnist der Zeitung tätig. Westenthaler war bereits von 1999 bis 2001 Mitglied des ORF-Kuratoriums, wie das Gremium damals hieß.

Peter Westenthaler im Interview bei Oe24.tv.
Peter Westenthaler im Interview bei oe24.tv. Die SPÖ sieht aufgrund seiner Tätigkeit bei dem Privatsender eine mögliche Unvereinbarkeit mit der Funktion eines ORF-Stiftungsrats.
Screenshot/Oe24.tv

"Die Bestellung der Stiftungsräte, die von Parteien nominiert werden, ist Aufgabe der Bundesregierung. Die Parteien haben ein Vorschlagsrecht, die Medienministerin bestellt die Stiftungsräte und ist verpflichtet zu prüfen, ob die Nominierung mit dem Gesetz vereinbar ist", so Duzdar am Dienstag in einer Aussendung. Denn dieses untersage, dass ein Stiftungsrat ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Medienunternehmen habe. Das ORF-Gesetz, sagen Medienrechtler, sei in diesem Punkt nicht eindeutig.

SPÖ: Keine Schwächung des ORF durch Stiftungsräte

Duzdar betont außerdem, dass die Stiftungsräte dem Unternehmen ORF sowie dem ORF-Gesetz verpflichtet seien. "Stiftungsräte sind vergleichbar mit Aufsichtsräten eines Unternehmens. Es ist nicht vorstellbar, dass ein Aufsichtsrat darauf hinarbeitet, dass sein Unternehmen zerschlagen oder geschwächt wird. Ebenso wenig ist es zulässig, dass ein ORF-Stiftungsrat an der Schwächung des ORF arbeitet oder diesen in der Öffentlichkeit bewusst schlechtredet."

Westenthaler: "Aus Sitzungen des Stiftungsrats berichten"

Westenthaler ist laut eigenen Angaben nicht bei oe24.tv angestellt. Er tritt bei dem Sender als "Politanalyst und Diskutant" auf. Er werde dem Sender auch als ORF-Stiftungsrat treu bleiben, sagte er am Montag zum STANDARD und präzisierte im Interview mit oe24.tv: "Es ergänzt sich sogar ganz gut, weil dann kann ich aus den Sitzungen des Stiftungsrats berichten, was da alles passiert." Er freue sich schon auf die Arbeit dort, weil es "dringend neue Ideen" und einen "Paukenschlag im ORF" brauche. Seine Doppelrolle sei "nicht nur vereinbar, sondern sogar ziemlich einzigartig", so Westenthaler, der darauf hinweist, dass die Causa juristisch geprüft wurde. Er sei weder Angestellter noch Gesellschafter, deswegen liege keine Unvereinbarkeit vor.

FPÖ: "Mieses Spiel mit der Demokratie"

Als "mieses Spiel mit der Demokratie" bezeichnete FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker Duzdars Vorstoß, Westenthalers Nominierung zu prüfen. "Peter Westenthaler hat kein Dienstverhältnis, keinen freien Dienstvertrag und auch keine Beteiligung am Unternehmen oe24. Dem Beginn der Arbeit von Westenthaler im ORF-Stiftungsrat zum Wohle der Zwangsgebührenzahler steht also nichts mehr im Wege – zur Stärkung eines wirklich unabhängigen und schlankeren Staatsfunks."

"Arbeitsverhältnis" nicht definiert

Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer weist auf X, vormals Twitter, darauf hin, dass im Gesetz bei den Ausschlussgründen nicht näher definiert sei, was genau ein "Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis" zu einem anderen Medienunternehmen sei. Also ob davon beispielsweise auch ein freies Dienstverhältnis erfasst sei. Weiter sei auch nicht geregelt, was passiere, wenn die Bundesregierung und die den Stiftungsrat vorschlagende Partei uneins über das Vorliegen von Ausschlussgründen seien.

Westenthaler wird nach eigenen Angaben im Finanzausschuss des Stiftungsrats sitzen, "um in den Gehältern zu stöbern, wie das alles finanziert wird". Er werde den ORF an das Objektivitätsgebot erinnern und sich für eine "vernünftige Gehaltsobergrenze" sowie für Transparenz einsetzen, so Westenthaler. Es könne nicht sein, dass der ORF als "parteipolitisches Instrument gegen eine einzige Partei" eingesetzt werde. (red, 20.2.2024)