EU-Parlament EU-Wahl
Das versammelte EU-Parlament bei einer Abstimmung am 18. Jänner in Straßburg.
IMAGO/Panama Pictures

Der österreichische Fahrplan zur EU-Wahl steht fest: Der 9. Juni wird am Mittwoch per Ministerratsbeschluss als Wahltermin festgehalten. Das kündigte Gerhard Karner (ÖVP) an, der dem Innenministerium und damit der Bundeswahlbehörde vorsteht. Damit wird formell der Termin für die Wahl der österreichischen EU-Parlamentsmitglieder fixiert. An der Wahl teilnehmen können neben den wahlberechtigten Staatsbürgern auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz im Land, die am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Als Stichtag legte die Regierung den 26. März fest.

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die nächste Europawahl findet vom 6. bis zum 9. Juni statt. Der genaue Wahltermin in diesem Zeitrahmen kann sich dabei von Land zu Land unterscheiden. Bis auf einige gemeinsame Grundsätze obliegt die Durchführung der Wahl dem Land selbst. Österreich wird 20 statt bisher 19 Abgeordnete zum EU-Parlament wählen.

Die heurige EU-Wahl inklusive Stichtag muss dann noch im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden. Dies geschieht, sobald der Hauptausschuss des Nationalrats der vom Ministerrat beschlossenen Verordnung der Regierung zugestimmt hat. Ab der Wahlausschreibung können Wahlkarten angefordert werden. Sie sind für die Briefwahl und die Stimmabgabe in einem "fremden" Wahllokal am 9. Juni nötig. Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten bis zum 5. Juni. Danach ist dies nur persönlich noch bis zum 7. Juni möglich.

Termin für Nationalratswahl offen

6,4 Millionen Menschen seien mit Stand jetzt für die EU-Wahl in Österreich wahlberechtigt, sagte Karner am Mittwoch. 61.000 davon sind Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, 40.000 bis 45.000 sind EU-Bürgerinnen und -Bürger. Die genaue Zahl werde mit dem Stichtag feststehen. Wahlberechtigt sind bei Europawahlen neben den über 16-jährigen Österreichern auch Auslandsösterreicherinnen und -österreicher sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer hiesigen Gemeinde stehen. Wer vor kurzem ins Ausland gezogen oder nach Österreich gekommen ist, muss zeitgerecht vor dem 26. März die Eintragung beantragen. Hier lebende EU-Bürger können sich entscheiden, ob sie die österreichischen EU-Abgeordneten oder jene ihres Herkunftslands wählen.

Einen Termin für die Nationalratswahl wollte Karner nicht nennen. Er wiederholte aber, dass weiterhin geplant sei, die Wahl im Herbst durchzuführen. Viel wurde in den vergangenen Monaten über vorgezogene Nationalratswahlen spekuliert. Im Raum standen ein Termin schon im Mai oder ein Superwahlsonntag am 9. Juni zusammen mit der EU-Wahl. Während sich die Parteispitzen von ÖVP und Grünen offiziell stets gegen vorzeitige Neuwahlen und für eine reguläre Herbstwahl aussprachen, kann es den Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos nicht schnell genug gehen. Der 29. September ist der gesetzlich letztmögliche Wahltermin, er gilt schon länger als der von der Regierungsspitze präferierte. (APA, red, 21.2.2024)