Kreditbearbeitungsgebühren oder auch Kreditgebühren – beziehungsweise schlicht Bearbeitungsgebühren genannt – sind Gebühren, die Banken bei der Aufnahme eines Kredits verrechnen. Diese Gebühren liegen meist zwischen zwei und vier Prozent der gesamten Kreditsumme.

Ein Beispiel: Kredit mit 400.000 Euro – 4 Prozent Kreditgebühr = 16.000 Euro

In diesem Beispiel verrechnet die Bank also vier Prozent für die "Bearbeitung" des Kredits. Wohlgemerkt, obwohl die Bank als eigentliches Entgelt für die Bereitstellung der Kreditsumme bereits den Kreditzins verlangt.

Taschenrechner, Haus, Finanzen, Immobilien
Wird etwa ein Kredit zum Bau eines Hauses aufgenommen, werden dabei Bearbeitungsgebühren verrechnet. Doch sind diese überhaupt legal?
Getty Images/iStockphoto

Wie die "Bearbeitung" eines Kreditantrags ein derart hohes Entgelt rechtfertigen kann, ist oft nicht verständlich. Manchmal verbirgt sich hinter diesen Gebühren vielmehr eine Vermittlungsprovision, die indirekt an den Kreditvermittler fließt. Oder die Gebühr ist einfach ein leicht verdientes Zusatzentgelt für Banken. In beiden Fällen gibt es gravierende Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit dieser Entgelte.

Rechtliche Bedenken

Lange Zeit war die Rechtsprechung der Ansicht, Kreditbearbeitungsgebühren wären eine nach § 879 Abs 3 ABGB kontrollfreie Hauptleistungspflicht. Das bedeutet, dass diese Gebühr nicht der strengen konsumentenschutzrechtlichen "Klauselkontrolle" unterworfen ist.

Diese Judikatur geriet durch eine Entscheidung des EuGH ins Wanken – in der Rechtssache "Caixabank" (C-224/19 u C-259/19) hat der EuGH entschieden, dass etwa eine "Bereitstellungsprovision" für ein Hypothekendarlehen sehr wohl der konsumentenschutzrechtlichen Klauselkontrolle unterliegen würde. Derartige Gebühren können dann rechtswidrig sein, wenn die Bank nicht nachweisen könne, dass die Gebühren für die erbrachten Dienstleistungen tatsächlich angemessen sind.

Daraufhin hat der OGH selbst obiter, also im Rahmen eines völlig anderen Falls, ausgesprochen, dass Kreditgebühren im Lichte dieser EuGH-Judikatur "neu zu bewerten" seien (2 Ob 139/22p).

Aktueller Fall

Sind Kreditbearbeitungsgebühren nun generell unzulässig und können diese somit zurückgefordert werden? Das steht leider noch nicht fest, dazu sind jedoch Musterverfahren anhängig. Es gibt immerhin erste Hoffnung für Familien, die unter der hohen Zinslast leiden – in einem aktuellen Fall (2 Ob 238/23y) beurteilte der OGH folgende Klausel als rechtswidrig:

Der OGH sah die Klausel als intransparent, da zusätzlich zu einer "Bearbeitungsgebühr" weitere Entgelte verrechnet wurden, die ebenfalls typischerweise bei Kreditaufnahmen anfallen, wie Spesen für die "Erhebung", für "Überweisungen" und Kosten für "Porto" und "Druck". Nach Ansicht des OGH verrechnete die Bank damit Entgelte doppelt, weshalb die Kreditbearbeitungsgebühr intransparent und somit rechtswidrig sei. Außerdem sei unklar, ob derartige Gebühren nur einmalig oder mehrmals verrechnet werden.

Enthält ein Kreditvertrag daher zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr weitere Entgelte, die ebenfalls typischerweise bei der Aufnahme eines Kredits anfallen, ist die Klausel mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Das bedeutet, dass die Kreditbearbeitungsgebühr entfällt und zurückgefordert werden kann. Das gilt sowohl für laufende als auch für bereits abbezahlte Kredite.

Ob Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind, wie dies etwa der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) beurteilt hat, ist in Österreich noch nicht geklärt. Ob der OGH seine Rechtsprechung ändert, bleibt abzuwarten – ein Urteil dazu wird wohl noch dieses Jahr ergehen. Für Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen wäre es natürlich ein Segen, neben den stark gestiegenen Zinszahlungen durch die Rückerstattung der Kreditgebühren zumindest eine kleine finanzielle Entlastung zu erhalten. (Oliver Peschel, 26.2.2024)