Uni Hörsaal
Im Jahr 2023 wurden 17.151 Anträge von Studienwerbern aus Drittstaaten gestellt, von denen rund 7.300 unvollständig waren.
IMAGO/Christoph Hardt

Wien – Die Universitäten wollen die Zahl der Zulassungsanträge pro Person und Semester beschränken. Derzeit gebe es in der Praxis Fälle, in denen eine einzelne Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stellen, heißt es in Begutachtungsstellungnahmen zur Novelle des Hochschulgesetzes. Das bringe die Studienadministration "an ihre Belastungsgrenzen", heißt es etwa vom Netzwerk Studium der Unis.

Im Netzwerk sind Vertreterinnen und Vertreter jener Uni-Abteilungen vereinigt, in deren Aufgabenbereich die Studienzulassung fällt. Durch die zunehmende Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung werde die Vielzahl an Anträgen erst praktisch möglich, wird argumentiert.

Ebenso argumentiert die Uni Wien. Mittlerweile würden viele Studienwerber Anträge für eine Vielzahl an Studien stellen, was einerseits auf eine "wenig fokussierte Studienwahl" schließen lasse und andererseits den Verwaltungsaufwand enorm erhöhe. Im Schnitt würden pro Antragsfrist und Person drei Anträge auf Zulassung gestellt. Der "Rekord" stehe bei 28 Anträgen eines einzigen Studienwerbers in einer Zulassungsfrist. Daher schlagen Netzwerk und Uni Wien eine Regelung vor, wonach das Rektorat einer Uni die Zahl der möglichen Zulassungsanträge pro Person und Frist zahlenmäßig begrenzen können soll.

"Dringend erforderlich" sei auch eine Regelung bezüglich der Vollständigkeit von Anträgen, so das Netzwerk. Hintergrund sind dabei die vielen Zulassungsanträge von Studienwerbern aus Drittstaaten.

Unvollständige Anträge

Ebenso die Uni Wien, deren Stellungnahme auch von der Universitätenkonferenz (Uniko) unterstützt wird: "Aufgrund der stark steigenden Anträge auf Studienzulassung aus Drittstaaten und der mangelnden Qualität der vorgelegten Nachweise besteht das Risiko, dass Anträge nicht ordnungsgemäß erledigt werden können." Durch unvollständige Anträge würden die Verfahren verzögert, was wiederum für andere Studienwerber längere Wartezeiten bedeute.

Deshalb soll eine mittlerweile abgeschaffte Regelung wieder eingeführt werden, wonach Anträge bis um Ende der dafür vorgesehenen Frist vollständig einlangen müssen. Tun sie dies nicht, sollte ein unvollständiger Antrag sofort und ohne Mängelbehebungsauftrag zurückgewiesen werden können. Für die Zulassungswerber würde dies bedeuten, dass sie erst in der nächsten Zulassungsfrist einen neuen (vollständigen) Antrag stellen können.

Zur Untermauerung legt die Uni Zahlen vor: Im Jahr 2023 seien 17.151 Anträge auf Zulassung von Personen aus Drittstaaten gestellt worden. Knapp 7.300 waren formal unvollständig – auch im Verbesserungsverfahren wurden zwei Drittel davon zurückgewiesen. Insgesamt haben bei mehr als 17.000 Anträgen nur knapp 3.000 tatsächlich ein ordentliches Studium begonnen bzw. den Vorstudienlehrgang besucht. (APA, 23.2.2024)