Wer neue Verträge abschließt oder einen Tarifwechsel plant, muss mit zusätzlichen Kosten pro Monat rechnen.
APA/dpa/Tobias Hase

Nach Magenta und Drei verzichtet auch der Mobilfunker A1 künftig auf das "jährliche Entgelt". Eingeführt unter dem Namen Servicepauschale, wurde je nach Anbieter ein gewisser Betrag bei Neuanmeldung oder Tarifwechsel verrechnet. Auch jährlich wurden zuletzt bei A1 34,90 Euro pro Jahr unter diesem Titel eingehoben. Das findet nun ein Ende, dafür erfahren jedoch die diversen Tarife eine spürbare Anhebung.

Umschichtung

Um bis zu acht Euro werden etwa die Tarife A1 Mobil L und A1 Mobil M angehoben, wie unter anderem lteforum.at berichtet. Diese Änderungen gelten nur bei Neuanmeldung oder Wechsel in einen aktuellen Tarif.

Auch die SIM-only-Tarife werden angehoben.

Wichtig zu wissen ist, dass bestehende Kunden die Pauschale weiterhin bezahlen müssen. Nur wer den Tarif wechselt, schichtet die Kosten auf die neue "Einpreisung" um, wie es A1 nennt.

Nachzügler

Bei der Servicepauschale holen Mobilfunkanbieter jährliche Zahlungen ihrer Kundinnen und Kunden ein und begründen dies damit, dass dafür im Gegenzug diverse Dienstleistungen geboten werden. Nach einem Urteil gegen derartige Gebühren bei Fitnesscentern geht die Arbeiterkammer seit Jahresanfang nun auch gegen die Pauschalen der Telekommunikationsanbieter vor.

Der Anbieter Magenta hat bereits im November verkündet, dass die Servicepauschale bei Neuanmeldung oder Wechsel in einen aktuellen Tarif entfalle, das gilt für Mobilfunk- ebenso wie für Internettarife. Statt der jährlichen Gebühr sind die Serviceleistungen stattdessen in der monatlichen Grundgebühr enthalten. "Damit entspricht Magenta dem Wunsch vieler Kundinnen und Kunden, zwölfmal im Monat denselben Grundbetrag verrechnet zu bekommen. So wird die Planbarkeit der monatlichen Kosten erleichtert", hieß es damals von Magenta.

Mitte Februar ersetzte dann auch der Mobilfunker Drei die Servicepauschale durch "anlassbezogene" Zahlungen. So kommen ein SIM-Tausch bei Verlust oder Beschädigung, ein Austausch der SIM-Karte bei Wechsel auf eSIM, Nano- oder Micro-SIM sowie der Ersatz einer SIM-Karte bei Diebstahl im neuen Tarifmodell künftig auf jeweils zehn Euro. Ein Sperren der SIM-Karte – zum Beispiel aufgrund eines Diebstahls – kostet nun fünf Euro, der gleiche Betrag fällt an, wenn man seinen Pin oder Puk vergessen hat und diesen erfragen möchte. (red, 23.2.2024)